Hallo Frau Dr. Bader, haben denn Scheidungskinder/Kinder von AE das Recht und vor allem die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie an den Wochenenden (bzw. alle 2 Wochen, etc.) zum Papa gehen möchten oder nicht? Falls ja, ab wieviel Jahren haben sie diese Entscheidungsmöglichkeit? Oder müssen (Vorschriften von irgendwelchen Ämtern) Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr (Erwachsenenalter) zum Papa, ob sie möchten oder nicht? LG Gaby
Mitglied inaktiv - 26.08.2010, 11:36