Wir hatten uns schon während der Schwangerschaft getrennt und er wollte es am Anfang auch nicht. Als sie auf der Welt war, war ich damit einverstanden dass er sie sehen kann. Er kann sie grundsätzlich jederzeit sehen, aber da ich Stille und sie unregelmäßig trinkt (immer dann wenn sie möchte) kann/möchte ich ihm die kleine nicht alleine geben. Sie hat auch keine Bindung zu ihm da er nur sehr unregelmäßig Zeit hatte. Nun möchte er betreuten Umgang mit ihr (8monate alt) ohne mich, obwohl sie bei ihm nur schreit und er sie nicht beruhigen kann. Was kann ich tun?
von
Linebvb
am 24.08.2023, 23:04
Antwort auf:
8 Monate altes Baby allein zu papa
Hallo,
er ist der Vater und das Kind hat einen Anspruch auf Umgang. Umso einfacher es für das Kind ist und um so mehr Sie es unterstützen, umso besser wird es in den nächsten 18 Jahren laufen.
Auch ein Kind mit 8 Monaten kann dem Vater mitgegeben werden, natürlich nicht für viele Stunden und auch nicht für eine weite Entfernung, aber er kann zum Beispiel mit dem Kind spazieren gehen,damit es sich an ihn gewöhnt und sollte es dann Hunger bekommen, kann er wieder nach Hause gehen.
Wie soll es sich an den Vater gewöhnen, wenn Sie den Umgang nicht gewähren wollen? Er würde vor Gericht Recht bekommen.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2023
Antwort auf:
8 Monate altes Baby allein zu papa
Schau mal ins BGB:
Da steht klar drin, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern hat.
Und ist doch super, wenn es begleiteter Umgang ist!
Dann ist ja jemand dabei, der abschätzen kann, wann es dem Kind nicht mehr gut tut.
An deiner Stelle würde ich einfach etwas Muttermilch abpumpen und mitgeben, falls das Kind Durst oder Hunger hat.
Muttermilch muss nicht nur aus der Flasche gefüttert werden, das kann auch aus dem Becher oder vom Löffel erfolgen.
Du hast noch viele Jahre mit dem Vater vor dir, ich denke, es würde dir gut tun, einen besseren inneren Zugang zu ihm zu finden.
Alles
D
von
desireekk
am 25.08.2023, 13:24
Antwort auf:
8 Monate altes Baby allein zu papa
Was meinst du denn mit begleitetem Umgang?
Wenn du nicht dabei sein sollst oder willst (wie ist euer Verhältnis), meinst du den Umgang begleitet durchs Jugendamt? Das kostet Geld und muss erst mal beantragt werden und dafür müssen auch gute Gründe vorliegen. Dieser Umgang findet dann in entsprechenden Räumlichkeiten mit einer dritten Person statt.
Ich kann noch nicht so ganz nachvollziehen, was dein Wunsch in Zukunft ist oder wie du dir das vorstellst. Deinen ex kann ich ja auch nicht einschätzen.
Vllt trefft ihr euch erst mal zu einem Gespräch und besprecht, wie sich jeder den Umgang vorstellt und welche Optionen denn überhaupt möglich sind. Wenn das Kind beim Vater über Nacht bleiben soll, braucht er in seiner Wohnung ja auch eine gewisse Ausstattung.
Fangt doch lieber erst mal klein an, der Vater soll an zwei Nachmittagen/Abenden und einmal am Wochenende für 1-2 Stunden betreuen, möglichst auch mal ohne dich, also Spaziergang usw. Sonst kann er doch sein Kind gar nicht richtig kennenlernen.
Er kann es ja auch in einer Trage mitnehmen, meist sind Babys dann durch den engen körperkontakt beruhigt und schlafen selig. Das tut ja Vater und Kind gut.
Wichtig für ein Kind ist aber auch, dass die hauptbezugsperson, in diesem Fall du, der Sache gegenüber offen bist und dich dem Umgang mit Vater öffnet.
Wenn der Vater kein völliger Unmensch ist, dann ist das eine win-win Situation, denn eine gute Beziehung und sichere Beziehung zum Vater kann dir vieles im Leben erleichtern!
von
JakobsMutti
am 26.08.2023, 09:23