Hallo,
ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches Ende Juli 2017 ausläuft. Nun bekomme ich mein Baby im September 2017. Wie berechnet sich denn da jetzt das Elterngeld und muss ich mich dann arbeitslos melden?
von
kimberly45
am 21.01.2017, 07:33
Antwort auf:
Elterngeldberechnung?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird.
Monate mit ArbGeld 1 zählen als 0 €.
Arbeitssuchend melden müssen Sie sich spätestens drei Monate, bevor der Vertrag ausläuft.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2017
Antwort auf:
Elterngeldberechnung?
Klar musst Du dich arbeitslos melden. Und zwar 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages. Ansonsten droht eine Sperre beim Arbeitsamt - was auch Einfluss auf deine Krankenversicherung hätte. Und auch auf Mutterschaftsgeld Je nachdem wann Dein Mutterschutz beginnt sind es dann ja nur noch wenige Tage bis Wochen.
Ansonsten, Elterngeld setzt sich IMMER aus den 12 Monaten Einkommen welche man vor dem Bezug hatte. Monate in denen man Elterngeld bekommen hat oder Mutterschaftsgeld werden dabei ausgeklammert und durch vorherige Monate ersetzt. Monate in denen es ALG1 gab, Hartz4, Krankengeld ohne Schwangerschaftsbezug oder wo man sonstwie kein Einkommen aus Arbeit hatte werden mit 0 € gerechnet. Mit viel Glück, je nachdem wann dein ET genau ist und entsprechende Mutterschutz hast Du keinen Monat mit 0 €, ansonsten ist es einer.
Mitglied inaktiv - 21.01.2017, 08:59
Antwort auf:
Elterngeldberechnung?
Danke für die schnelle Antwort:-)
von
kimberly45
am 21.01.2017, 09:54