Hallo Frau Bader, ich erwarte im Dezember mein 2. Kind. Ich hab nun 2 Jahre Elterngeld Plus bezogen und während dieser Zeit max 10 Stunden die Woche über eine selbstständige Tätigkeit hinzuverdient (umsadtzsteuerbefreit, 12.000 € pro Jahr, Kleingewerberegelung) Bekomme ich nun auf dieser Grundlage Elterngeld beim zweiten Kind oder wird hier mein Verdienst vom Vollzeit-Job (4.500 € brutto pro Monat) angerechnet? Ich danke Ihnen! Viele Grüße, Silke
von Sil_ke am 26.06.2017, 13:32