Sehr geehrte Frau Bader,
liebe User,
ist es richtig: wenn man Elterngeld plus bezieht, dass man ab dem 1. Geburtstag des Kindes (also nach dem 1. Bezugsjahr) stundenweise oder Teilzeit 30/Std./Wo. arbeiten darf ohne das es einem dann auf das Elterngeld angerechnet wird?
Oder wird es einem auch noch im 2. Bezugsjahr voll angerechnet? Dachte man darf dann etwas dazuverdienen.
Vielleicht kann mir da bitte jemand helfen.
Vielen lieben Dank im Voraus :-))))
von
funny87bayern
am 30.05.2016, 12:29
Antwort auf:
Elterngeld-plus nach dem 1. Bezugsjahr ohne Anrechnung dazuverdienen?
Hallo,
eine Anrechnung erfolgt nur im ersten Jahr
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2016
Antwort auf:
Elterngeld-plus nach dem 1. Bezugsjahr ohne Anrechnung dazuverdienen?
Im zweiten Jahr wird nichts abgezogen, da du dann nur noch deine Rate ausgezahlt bekommst. Bis 30h Teilzeit sind erlaubt.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 31.05.2016, 19:46
Antwort auf:
Elterngeld-plus nach dem 1. Bezugsjahr ohne Anrechnung dazuverdienen?
Danke lilly für deine antwort :)))
Glg
von
funny87bayern
am 01.06.2016, 09:28