Hallo Frau Bader,
danke für ihre letzte Antwort.
Was für mich wichtig zu wissen wäre ist:
1. Ich gehe direkt ab Geburt in Elternzeit (1Monat) und danach wieder arbeiten.
Bekommt meine Frau in diesem Monat Mutterschaftsgeld und ich Elterngeld?
2. Da ich einen Monat der Elternzeit genutzt habe, stehen meiner Frau weitere 13Monate zur verfügung?! Kann sie diese 13 Monate direkt nach ihrem Mutterschutz nehmen oder beginnen die 13 Monate direkt nachdem ich mein Monat absolviert habe?
Mit freundlichem Gruß
Patrick
von
kepplAtwins
am 18.09.2014, 13:54
Antwort auf:
Elterngeld (Vater) und Mutterschaftsgeld
Hallo,
Sie haben ZUSAMMEN 14 Monate, in denen Sie EG beziehen können. Die Monate mit MG-Bezug werden immer der Mutter zugerechnet. Sie haben also 12 Monate zum freien Verteilen.
Man muss im übrigen mind. 2 Mo. EZ nehmn, um EG zu bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2014
Antwort auf:
Elterngeld (Vater) und Mutterschaftsgeld
Du hast da was falsch verstanden.
Ihr habt zusammen 14 Monate ab Geburt!
Die Mutterschutzzeit ist automatisch verbrauchte Elterngeldzeit Deiner Frau.
Du kannst Elterngeld bekommen aber nur wenn Du mindestens beide ! Partnermonate nimmst. Wann Du sie nimmst innerhalb der ersten 14 Monate kannst Du entscheiden.
Auch zusammen mit der Frau.
Nur einen Monat geht nicht.
von
Sternenschnuppe
am 18.09.2014, 14:28
Antwort auf:
Elterngeld (Vater) und Mutterschaftsgeld
Hallo Sternschnppe,
heißt in unserem Bsp.:
ab Geburt der Kinder
Vater 2 Monate Elternzeit (Partnermonate) bedeutet 2 Monate Elterngeldzahlung
Mutter 3 Monate Mutterschutz (bei Zwillingen) in den ersten 2 Monaten Mutterschutz wird ebenfalls Elterngeld für den Vater gezahlt?
Wieviele Monate hat meine Frau dann noch Anspruch auf Elterngeld???
von
kepplAtwins
am 18.09.2014, 14:54
Antwort auf:
Elterngeld (Vater) und Mutterschaftsgeld
Oh. Bei Zwillingen bin ich raus.
Da ändert sich ab 2015 so viel, das weiß ich nicht.
Frau Bader aber sicher :-)
von
Sternenschnuppe
am 18.09.2014, 22:37