Frage: Elterngeld, Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich habe Elterngeld für 12 Monate erhalten, habe jetzt auf weitere 12 Monate Elterzeit verlängert (Endgeldfrei) und bin jetzt quasi im 15ten Elternzeit Monat erneut schwanger. Aufgrund der Tatsache das ich bei Schwangerschaft nicht mehr arbeiten darf ist meine Frage: Wie wird sich das Elterngeld berechen? Danke für die Antwort und Hilfe

von MilaZam am 13.09.2017, 15:42



Antwort auf: Elterngeld, Schwangerschaft

Hallo, den Grundbetrag (je nach genauer Konstellation etwas mehr) + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2017



Antwort auf: Elterngeld, Schwangerschaft

Du hast die Elternzeit verlängert, weil du noch nicht wieder arbeiten möchtest. Dein Elterngeld für das 2. Kind wird sich auf Mindestsatz plus Geschwisterbonus belaufen.

Mitglied inaktiv - 13.09.2017, 15:49



Antwort auf: Elterngeld, Schwangerschaft

Sofern aber das min. Elterngeld greift, werden doch die jenigen bestraft, die sich das Geld auf 12 Monate haben auszahlen lassen, aber 24 bleiben. Sicher liegt es im Auge des Betrachters ob gewollt oder ungewollt daheim geblieben. Meiner Ansicht nach werden hier nicht die 300 Euro angesetzt, sondern das Arbeitsentgelt der 12 Monate vor Elternzeit

von MilaZam am 13.09.2017, 16:36



Antwort auf: Elterngeld, Schwangerschaft

Es wird das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt angesetzt. Zeiträume mit Basis- EG Bezug können zwar ausgeklammert werden, aber nicht das zweite Jahr bei Splittung!

von Tini_79 am 13.09.2017, 16:59



Antwort auf: Elterngeld, Schwangerschaft

Es wird das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt angesetzt. Zeiträume mit Basis- EG Bezug können zwar ausgeklammert werden, aber nicht das zweite Jahr bei Splittung! Das heißt: eine Auszhalung auf 24 Monate wäre gescheiter gewesen?

von MilaZam am 13.09.2017, 17:04



Antwort auf: Elterngeld, Schwangerschaft

Nein, das heißt dass es egal ist, wie man es auszahlen lässt.

von Tina_33 am 13.09.2017, 17:32



Antwort auf: Elterngeld, Schwangerschaft

Du hast mehrere Denkfehler. Erstens, wie lange man EZ hat ist für das EG an sich egal. es entscheidet wie lange man EG bezieht, nicht wie lange man sich in EZ befindet. Dabei gilt, bei normalen EG werden bis zu 12 Monate ausgeklammert, bei EG Ülus bis zu 14 Monate. Selbst dann wenn man es über 2 Jahre bekommt. Zweitens, EZ bedeutet nicht das man nicht arbeiten kann/darf. Man darf halt nur nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. das allerdings kann man bei seinem eigentlichen AG, aber auch mit dessen Zustimmung woanders. bekommt man allerdings noch EG bzw im zweiten jahr EG Plus, würde das Einkommen dort berücksichtigt werden. Dritter Denkfehler, warum kann man nicht arbeiten nur weil man schwanger ist? Die meisten Frauen arbeiten bis zum Mutterschutz, das gilt beim ersten Kind genauso wie bei jedem nachfolgendem. Bezüglich EG gilt halt, maßgeblich ist IMMER das was man an Einkommen in den 12 Monaten vor Bezug hatte. Egal ob das erste Kind, das zweite oder das dritte. Da nab ja wie oben geschrieben auch durchaus schwanger und/oder sich in EZ befindend arbeiten kann/darf, ist das auch ohne Relevanz. was eben gilt bei den nachfolgenden Kindern, das 12 bzw höchstens 14 Monate EG ausgeklammert werden und die Mutterschutzzeiten. heißt für dich, wenn Deine zweites Kind zur Welt kommt und du bis dahin nicht arbeitest für das neue EG, dann wird es wegen der vielen Monate ohne Einkommen gegen Mindestsatz senken. Dagegen kannst du was tun indem du eben wie gesagt mindestens TZ arbeitest. Das würde das neue EG eben erhöhen. Dazu ab noch der Tipp, die laufende EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden damit du das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 bekommst. Sonst gibt es nur den teil von der KK da neuer Mutterschutz und alte EZ gleichzeitig laufen. restliche EZ von Kind1 solltest du dir aber dann schriftlich übertragen lassen - kannst du dann bis Kind1 seinen 8ten Geburtstag feiert noch nutzen. Du siehst, absolut keine Benachteiligung. eher ist es so das du eben von falschen Gesichtspunkten ausgehst. Und, weil du schreibst DU dürftest bei Schwangerschaft nicht arbeiten, du kannst die EZ jetzt auch nicht vorzeitig beenden um in eine Krankschreibung oder in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Da du aber eh nicht hättest arbeiten können/wollen - auch ohne Schwangerschat - entsteht dir dadurch ja auch kein Nachteil.

Mitglied inaktiv - 13.09.2017, 18:13



Antwort auf: Elterngeld, Schwangerschaft

Du hättest viel früher wieder schwanger werden müssen, um das volle Elterngeld beim zweiten Kind zu bekommen.

Mitglied inaktiv - 13.09.2017, 18:16



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