Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen: 1. Wenn ich die ersten 12 Monate Basiselterngeld beantrage, dann den 13. Monat quasi "unbezahlte" Elternzeit und den 14. Monat meinen Resturlaub, kann ich dann ab dem 15. Monat bei Reduzierung von 40 auf 30 Arbeitsstunden Bonusmonate in Anspruch nehmen? (Mein Partner arbeitet in der Zeit 25 Stunden, ich beantrage 2 Jahre Elternzeit). Oder hat man nur Anspruch auf die Bonusmonate bei durchgehendem Elterngeldbezug? 2. Mein Partner hat bereits vor der Geburt nur 25 Stunden gearbeitet. Wenn ich wie in dem Beispiel oben ab dem 15. Monat 30 Std. arbeite und er 25 Std. haben wir dann Anrecht auf die Bonusmonate? Für ihn würde das logischerweise bedeuten, dass er kein Elterngeld erhält (gibt ja keine Differenz zum vorherigen Gehalt), aber für mich gäbe es ja trotzdem Geld... Oder ist die Voraussetzung für die Bonusmonate, dass beide Elternteile vorher mehr Stunden gearbeitet haben und dann erst nach Geburt Stunden reduzieren? Vielen Dank für die Antwort LG
von faye81 am 28.07.2015, 13:31