Sehr geehrte Frau Bader,
im August 2013 endet meine Elternzeit im Haupt- und Nebenjob.
Allerdings bin ich wieder schwanger und werde meinen Nebenjob auf alle Fälle nicht ausführen dürfen (Rettungsassistentin = sofortiges Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft)
Meine Frage lautet nun:
Bekomme ich, trotz einem Jahr Elternzeit, und trotz Beschäftigungsverbot, ab August wieder eine Entgelt Fortzahlung?
Vielen Dank schon mal für die Beantwortung.
Liebe Grüße
Melanie
von
Lullaby
am 25.06.2013, 17:39
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Minijob nach Elternzeit und erneuter Schwangerschaft
Hallo,
ja, wenn Sie eigentlich wieder arbeiten würden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Minijob nach Elternzeit und erneuter Schwangerschaft
Ja, du bekommst den Lohn, den du ohne Schwangerschaft und BV vereinbart hast.
Wenn du also deinen Hauptjob machst, bekommst du daraus den Lohn.
Hast du für deinen Nebenjob keine Stundenreduzierung oder sowas ausgemacht, bekommst du das gleiche Geld wie vorher.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.06.2013, 20:46