Beschäftigungsverbot Minijob nach Elternzeit und erneuter Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot Minijob nach Elternzeit und erneuter Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, im August 2013 endet meine Elternzeit im Haupt- und Nebenjob. Allerdings bin ich wieder schwanger und werde meinen Nebenjob auf alle Fälle nicht ausführen dürfen (Rettungsassistentin = sofortiges Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft) Meine Frage lautet nun: Bekomme ich, trotz einem Jahr Elternzeit, und trotz Beschäftigungsverbot, ab August wieder eine Entgelt Fortzahlung? Vielen Dank schon mal für die Beantwortung. Liebe Grüße Melanie

von Lullaby am 25.06.2013, 17:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Minijob nach Elternzeit und erneuter Schwangerschaft

Hallo, ja, wenn Sie eigentlich wieder arbeiten würden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Minijob nach Elternzeit und erneuter Schwangerschaft

Ja, du bekommst den Lohn, den du ohne Schwangerschaft und BV vereinbart hast. Wenn du also deinen Hauptjob machst, bekommst du daraus den Lohn. Hast du für deinen Nebenjob keine Stundenreduzierung oder sowas ausgemacht, bekommst du das gleiche Geld wie vorher. Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.06.2013, 20:46



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