Auszahlung Überstunden und/oder Resturlaub: Finanzielle Auswirkungen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auszahlung Überstunden und/oder Resturlaub: Finanzielle Auswirkungen

Liebe Frau Bader, ich habe mich umfassend zum Thema Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Elterngeld informiert. Dennoch sind mir ein paar Dinge unklar, die ich auch durch intensive Recherche nicht beantworten kann. Zu den Fakten: - Beruflich in Vollzeit tätig - Beginn Mutterschutzfrist: 15.04.2012 - Urlaubsanspruch 2012: 18 Tage - Vorhandene Überstunden: ca. 100 h - Annahme: Die Schwangerschaft läuft normal und ich bin bis zum 15.04.2012 arbeitsfähig (kein BV) Der Wunsch meines Arbeitgebers ist es, dass ich sowohl Urlaub und Überstunden auf 0 bis zum Beginn Mutterschutz reduziere. Diesem möchte ich nachkommen, obwohl mir klar ist, dass ich den Urlaub bis nach Ende der Elternzeit übertragen kann. Letzteres tut hier daher nichts zur Sache. Der Arbeitgeber stellt es mir frei Urlaub und/oder Überstunden in Freizeit abzubauen oder Urlaub und/oder Überstunden ausbezahlen zu lassen. Es stellt sich für mich daher die Frage der finanziellen Auswirkungen auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das Elterngeld. 1. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Berechnungszeitraum: 01/2012 - 03/2012, da Gehaltsempfänger Wie wirkt sich die Auszahlung von Urlaub auf die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld aus? Wann müsste dieser ausbezahlt werden, damit sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhöht (spätestens 03/2012, nicht 04/2012)? Wie wirkt sich die Auszahlung von Überstunden auf die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld aus? Wann müssten diese ausbezahlt werden, damit sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhöht (spätestens 03/2012, nicht 04/2012)? 2. Elterngeld Berechnungszeitraum: 04/2011 - 03/2012 Wie wirkt sich die Auszahlung von Urlaub auf die Höhe des Elterngeldes aus? Wann müsste dieser ausbezahlt werden, damit sich das Elterngeld erhöht (spätestens 03/2012, nicht 04/2012)? Die Auszahlung von Überstunden erhöht das Elterngeld, das ist klar. Wann müssten diese ausbezahlt werden, damit sich das Elterngeld erhöht (spätestens 03/2012, nicht 04/2012)? Was muss der Arbeitgeber bei der steuerlichen Behandlung bei der Auszahlung von Urlaub und/oder Überstunden beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit den besten Grüßen Bini81

Mitglied inaktiv - 08.12.2011, 10:49



Antwort auf: Auszahlung Überstunden und/oder Resturlaub: Finanzielle Auswirkungen

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fargen Sie allgemeiner! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2011



Antwort auf: Auszahlung Überstunden und/oder Resturlaub: Finanzielle Auswirkungen

Hallo zusammen, ich habe nochmals recherchiert und das Folgende herausgefunden: Eine Urlaubsabgeltung, also die Ausbezahlung nicht gewährten oder genommenen Urlaubs, ist im steuerlichen Sinne als "sonstiger Bezug" anzusehen. Der Arbeitgeber wird/muss daher eine solche Zahlung so abrechnen. Das bedeutet, dass eine Urlaubsabgeltung KEINE Auswirkung sowohl auf die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld als auch auf die Höhe des Elterngeldes hat. Evlt. kann dies Frau Bader bestätigen!? MfG Bini81

Mitglied inaktiv - 08.12.2011, 13:31



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