Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Ich bin seit dem 2. Juni 2015 schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Leider endete mein Arbeitsverhältnis am 30. Juni 2015. Nun bin ich weiterhin schwangerschaftsbedingt krank geschrieben und dies wird wohl auch bis zur Geburt (1. Dez. 2015) der Fall sein. Leider kann ich mir nun dadurch keinen neuen Job suchen. Wird mir dann durch diese Monate auch noch das Elterngeld gekürzt? Ich hatte mich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, aber das hat sich ja nun erübrigt. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße M. Adam
von monika.adam am 27.07.2015, 19:03