Guten Tag Frau Bader Meine Tochter wurde im März 14 geboren. Ich beziehe das Elternegeld auf 2 Jahre verteilt. In den vergangenen 5 Jahren haben wir in der Schweiz gelebt und gearbeitet, zuvor war ich sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt. Aus familiären Gründen musste ich den Job in der Schweiz aufgeben. Habe ich nach Ablauf des Elterngeldes Anspruch auf ALG 1? Und wonach würde sich das berechnen? Und könnte ich bereits jetzt einen Bildungsgutschein für einen Fernlehrgang beziehen? Danke
von aana am 28.01.2015, 13:20