Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe am 26.10. meinen Entbindungstermin, mein Arbeitsverhältnis endet am 31.5. diesen Jahres. Leider hatte ich vor der Schwangerschaft durch einen Sturz eine Knieverletzung, die auch operiert werden musste und bin daher seit Anfang Februar krank. Ich beziehe derzeit Krankengeld, wobei ich nur noch bis Mitte Juni krank sein werde.
Ab Mitte Juni bin ich also krank und arbeitslos. Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe ich daher nicht, weil ich 6 Wochen vor der Geburt in keinem Arbeitsverhältnis stehe. Werde ich denn einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld haben?
Was ist günstiger, sich bis zur Entbindung krank schreiben zu lassen oder Arbeitslosengeld zu beziehen? Andererseits befürchte ich, eine dreimonatige Sperre auf Arbeitslosengeld zu haben, da bereits vor Beginn meiner Schwangerschaft ein Auflösungsvertrag zum 31.5. vereinbart wurde.
Werde ich nach der Entbindung einen Anspruch auf Elterngeld bzw. Elternzeit haben, wenn ich zum Zeitpunkt der Geburt in keinem Arbeitsverhältnis stehe?
Vielen Dank,
Holgeria
von
Holgeria
am 22.04.2017, 08:21
Antwort auf:
arbeitslos und Elternzeit/Elterngeld
Hallo,
1. KG-Bezug, der nicht schwangerschafsbedingt ist, zählt als 0 €
2. ArbGeld 1 Mo. zählen als 0 €
3. Krankschreibung geht einem BV vor
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2017
Antwort auf:
arbeitslos und Elternzeit/Elterngeld
Da deine Erkrankung nicht schwangerschaftsbedingt ist, zählt sowohl das Krankengeld als auch eine spätere Arbeitslosigkeit mit 0 Euro fürs Elterngeld.
Du solltest also schauen, dass du irgendwie noch nen Job ab Mitte Juni bekommst.
Elterngeld kannst du beziehen, das wird aber ohne Arbeit bis zum Mutterschutz nicht sehr hoch ausfallen. Bist du verheiratet? Elternzeit gibt es ohne AG nicht.
von
malini
am 22.04.2017, 09:04
Antwort auf:
arbeitslos und Elternzeit/Elterngeld
Ja, ich bin verheiratet und mein Mann hat eine Arbeitsstelle.
Es wird natürlich etwas knapp, wenn ich jetzt bis zur Entbindung und 8 Wochen hinterher überhaupt gar kein Geld bekommen würde.
Ich glaube nicht, dass ich im Juni beim Arbeitsamt vermittelbar bin, wenn ich bereits im September in Mutterschutz gehen werde.....wer stellt eine Schwanger für 3 Monate ein?
Oder wäre es besser, wenigstens bis zur Entbindung Krankengeld zu beziehen und dann nach Ende des Mutterschutzes 8 Wochen nach der Geburt bzw. zum 1.1.2018 einen neuen Job zu suchen, wobei ich da auch nur eine Halbtagsstelle nehmen könnte ( und in der Zeit das Baby von einer Tagesmutter betreuen lasse)?
von
Holgeria
am 22.04.2017, 09:35
Antwort auf:
arbeitslos und Elternzeit/Elterngeld
Eine AU bekommt man doch nicht auf Bestellung.
Du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, das gibt immer eine Sperre.
Wenn Du nicht arbeiten möchtest, dann geh bei Deinem Mann in die Familienversicherung und bleibe Zuhause als Hausfrau.
Dann bekommst Du von der Krankenkasse die Einmalzahlung für den Mutterschutz. Ich meine 210€. Und ab der Geburt bekommst Du dann Elterngeld. Wenig, da viele Nullrunden dabei sind. Musst Du rechnen wie viele der 12 Monate vor Mutterschutz ! noch echtes Einkommen da war.
von
Sternenschnuppe
am 22.04.2017, 12:19
Antwort auf:
arbeitslos und Elternzeit/Elterngeld
Entweder bist du gesund, dann gibt es ALG1 bzw erst einmal Sperre. Ob Du schwanger bis und damit vermittelbar ist egal, der Wille arbeiten zu wollen und es auch gesundheitlich zu können ist entscheidend. da du aber eine Aufhebung unterschrieben hast - für die es zudem sicherlich eine Abfindung gab - wird es sicherlich eine Sperre geben. es sei denn du kannst dem Berater extrem gute Gründe nennen warum Du das gemacht hast, zB wegen extremer gesundheitlicher Probleme
Oder krank, dann evtl weiterhin eine AU. Aussuchen kannst Du dir das eh nicht, das entscheidet wenn der Arzt.
So oder so wird es stressig werden weil sicherlich KK und Arbeitsamt sich den Buhmann zuschieben werden.
Und für das Elterngeld ist es eh egal ob krank oder ALG1, beides zählt 0 € für das Elterngeld. Bei der langen zeit dürfte das also eher Richtung Mindestsatz gehen - es sei dein Einkommen in den wenigen Monaten Grundlage war recht hoch. Ob euch das dann zum Geld langt musst Du schauen. Fraglich auch ob Du eine Tagesmutter findet die ein Kind ab direkt nach dem Mutterschutz betreut, die meisten nehmen frühstens mit 4-6 Monaten. Viele erst ab etwa 1nem Jahr. ALG1 würdest Du auch dann erst bekommen wenn Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Alternativ würde ich schauen ob ihr, wenn es finanziell eng ist, evtl Anspruch auf Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld habt. Im absoluten Notfall eben Hartz4 - wobei dein mann dafür schon recht wenig verdienen müsste und zudem auch das Thema Abfindung wieder zur Sprache kämme.
Mitglied inaktiv - 22.04.2017, 15:13