Sehr geehrte Frau Bader,
2016 bekam ich in der Ausbildung meine 1. Tochter. Damit ich diese weiter machen konnte, kam sie mit 6 Monaten in die Kinderkrippe. Ich bezog 6 Monate Basis EG. Damals erhielt ich Azubi Gehalt. 2020 ist nun unsere zweite Tochter geboren. Ich arbeitete inzwischen normal. Sie ist am 31.01.2020 geboren und ich werde mit ihr bis Ende Septmeber 2021 zuhause bleiben. Nun zu meiner Frage:
Für meine 1. Tochter habe ich ja sozusagen noch Elternzeit und Elterngeld über. Ich hatte ja nur 6 Monate Basis EG.
Ich möchte gerne noch übrige Elternzeit (also 6 Monate ) anhängen da mir ja auch noch 6 Monate Basis EG zustehen würden.
Geht das so einfach ? Könnte sie dann trotzdem in den Kindergarten. Von welchem Gehalt würde dann ausgegangen werden?
MfG
von
Starlight86
am 07.07.2020, 04:13
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld nachholen
Hallo,
Sie können von dem ersten Kind bis zu 24 Monate Elternzeit nehmen, dies auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Elterngeld für das erste Kind erhalten Sie jedoch nicht mehr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2020
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld nachholen
Und ich habe gelesen, dass 12 Monate vor dem 3. LJ genommen werden müssen und 24 Monate noch danach genommen werden müssen. Ich hatte aber nur 6 Monate genommen. Was bedeutet das für mich ? Das das nicht geht oder mir jetzt nur noch 24 Monate zur Verfügung stehen nach dem 3. LJ.
von
Starlight86
am 07.07.2020, 04:18
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld nachholen
Elterngeld steht einem nur in den ersten 12 bzw 14 Monaten zu, das Elterngeld deiner großen ist leider verfallen
von
misses-cat
am 07.07.2020, 05:53
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld nachholen
Elterngeld steht dir für das erste Kind nicht mehr zu. Der Anspruch ist verfallen.
Mitglied inaktiv - 07.07.2020, 10:00