Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter, geb. 2015, besucht eine Kinderkrippe in städtischer Trägerschaft. Für die 3wöchige Sommerschließzeit der Kita habe ich fristgerecht einen Antrag auf Betreuung während dieser Zeit beim Träger gestellt. Die Krippe hat zwar Schließzeit aber Betreuung ist in Ausnahmefällen (berufstätige Eltern) und nach Antragstellung möglich, d.h. die Krippe wird mit weniger Personal, etc. geöffnet sein. Mitte Mai habe ich nun meine zweite Tochter entbunden und befinde mich derzeit im Mutterschutz. Ohne irgendeine Begründung gestattet mir der Träger lediglich eine Woche Betreuung für meine Tochter während der 3wöchigen Schließzeit. Mutterschutz wird demnach gleich gesetzt mit Urlaubszeit, Arbeitslosigkeit oder anderweitiger Zeit Zuhause, denn nur berufstätige Eltern erhalten die Möglichkeit ihre Kinder in der Kita betreuen zu lassen. Nunmehr bleibt zu fragen, inwieweit ich meinen Mutterschutz als besondere Zeit der Erholung geltend machen kann? Es wird schwierig werden, meine 1 Jahr und 9 Monate alte Tochter gemeinsam mit dem Säugling zu betreuen und versorgen. Papa und Großeltern sind beruflich verpflichtet. Abgesehen vom Fehlen einer Begründung der Ablehnung meines Antrages auf 3wöchige Unterbringung, bleibt zu fragen, inwiefern es rechtens ist und ob ich Anspruch auf Betreuung während des Mutterschutzes habe?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
MfG
von
FräuleinZwei
am 24.05.2017, 17:28
Antwort auf:
Anspruch auf Kita-Betreuung während Mutterschutz?
Hallo,
Sie sind doch eh zuhause und können sich dann um Kind 1 mit kümmern. Einen Notfall sehe ich nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2017
Antwort auf:
Anspruch auf Kita-Betreuung während Mutterschutz?
Diese Notfallbetreuung ist für berufstätige Eltern, die keinen Urlaub in dieser Zeit nehmen können. Du bist zur Zeit nicht berufstätig, hast mMn also auch keinen Anspruch auf Notfallbetreuung. Und da der Träger freiwillig so eine Betreuung während der Schließzeit anbietet kann er da wahrscheinlich auch selbst die Regeln aufstellen. Er könnte das Angebot auch streichen.
Dass du das zweite Kind mit einem solch kurzen Abstand bekommen hast ist doch kein Grund Sonderregelungen für dich einzuführen. Zumal auch dein großes Kind ein Recht auf "Ferien" und Erholung zu Hause hat. So eine Krippe ist (auch wenn die Kinder gerne gehen) sehr anstrengend für so kleine Kinder.
Schau mal im elternforum "zwei unter zwei", da sind etliche Mütter die es auch ohne Unterstützung von Familie und Krippe geschafft haben. Hol dir dort Ratschläge.
Iny
Mitglied inaktiv - 25.05.2017, 06:57
Antwort auf:
Anspruch auf Kita-Betreuung während Mutterschutz?
In meinem Umfeld sehe ich genau solche Fälle immer wieder. Kind 1 muss ganz jung in die Krippe, am besten den ganzen Tag, damit die Mutter zuhause mit Kind 2 ihre Ruhe hat. Was ich nicht verstehe: Ist Kind 1 dann plötzlich nichts mehr wert? Na ja, mach wie du meinst, aber dass du kein Fall für die Notfallbetreuung bist, ist ja wohl klar.
von
Philomena0303
am 25.05.2017, 08:09
Antwort auf:
Anspruch auf Kita-Betreuung während Mutterschutz?
Hallo,
wie Du schreibst: es ist eine NOTFALLbetreuung.
Und ein 2. Kind zu bekommen ist kein NOTFALL, sondern ganz normale Alltagsrealität.
Dass Du in der Prioritätenliste hinter den beruftätigen Eltern stehst die ansonsten ggf. den Job aufgeben müssen weil einfach niemand physisch Zuhause anwesend sein kann, ist doch völlig klar.
Meine haben den selben Altersabstand ...und nun musst du doch tatsächlich " Wochen (!)" Zuhause mit beiden Kindern verbringen?
Das geht schon, warum auch nicht?
Gruss
D
von
desireekk
am 25.05.2017, 13:22
Antwort auf:
Anspruch auf Kita-Betreuung während Mutterschutz?
Du bist doch zu Hause und kannst dich kümmern. Warum.willst du das Kind unbedingt weg bringen?
Hier hättest du nicht mal 1Woche bekommen.
Du bist kein Notfall.
Stell.dir mal vor du als arbeitende Mutter würdest wegen.einer Mutter die zu Hause ist keinen Platz für bekommen. Wie würdest du darüber denken,?
von
kati1976
am 25.05.2017, 20:14