Sehr geehrte Frau Bader, steht mir mit u.g. Angaben ALG 1 ab Januar 2015 zu?: - Bezug ALG1 im gesamten Jahr 2013 - Lohn wegen Vollbeschäftigung vom 1.1.2014 bis Ende Juni 2014 - Entbindung Anfang August 2014 - Mutterschaftsgeld von Ende Juni bis Ende September 2014 - Elterngeld ab Oktober 2014 Meine Elternzeit möchte ich zum 31.12.2014 beenden und eigentlich ab 1.1.15 wieder arbeiten gehen. Falls mein Arbeitgeber mir zum Ende des Jahres aber doch kündigt - würde ich ALG1 erhalten/habe ich die Anwartschaftszeiten erreicht? Ich danke Ihnen vielmals im Voraus!
von unklarheiten123 am 15.04.2014, 20:54