Liebe Frau Dessauer, Ich bin seit fast fünf Jahren geschieden. Wir haben zwei Kinder und das jüngste (9) ist chronisch krank (Neurodermitis, viele Allergien (Tierhaar u.a.), insgesamt entwicklungsverzögert). Der Allergologe des Kindes hat sich gegen zeitlich lange Aufenthalte beim Vater ausgesprochen, da dieser Hunde, Pferde, Hühner und Kaninchen (teilweise im Haus) hat. Der Vater hält sich daran, nimmt das große Kind alle 14 Tage von Samstag auf Sonntag, das kleine alle 14 Tage einen Tag von morgens bis abends. Ich pflege und betreue das jüngste Kind gesundheitlich voll und regele auch alle Arztbesuche alleine (trotz Mitteilungen an den Vater). Diesem Kind wird wegen seines labilen Gesundheitszustandes fast jährlich eine Reha bewilligt mit Begleitperson. Ich fahre dann an seiner Seite, das ältere Kind ist bisher auch immer als Begleitkind mitgefahren. Ich bekomme Fortbildungen bzgl. der Handhabung der Krankheit, Gesprächskreise etc. Dies ist mir eine sehr große Hilfe im nachfolgenden Alltag. Nun sagte mein geschiedener Mann, dass er bei der nächsten Reha zur Hälfte begleiten möchte, da er dann ja auch beruflich freigestellt werden würde. - Muss ich dem zustimmen zumal die Kinder das auch gar nicht möchten und die Pflege und Betreuung in meinen Händen liegt? Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
von Tinkertou am 13.06.2016, 06:04