Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma Teilzeit als Kassiererin.
Ich habe vor 4 Wochen eine Reha beantragt und weiss nun nicht, falls diese genehmigt wird, wie ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen soll.
Mein Arbeitgeber weiss bereits bescheid, dass ich eine beantragt habe.
Aber mir wurde gleich gesagt, dass ich nicht über Ostern bzw andre Feiertage fahren dürfe.
Muss ich darauf Rücksicht nehmen?
Ich denke, wenn dann bestimmt doch der Rentenversicherungsträger den Zeitraum von wann bis wann man fahren darf oder?!
Kann mir jemand sagen, ob ich irgendwelche Anträge stellen muss, bei dem Rentenversicherungsträger auf Lohnfortzahlung oder bekomme ich ganz normal meinen Lohn weiter?!
von
Muckelita
am 28.01.2015, 16:36
wird man für die Kur AU geschrieben und bekommt die gleiche Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall.
Insofern kann dir der AG auch keinen zeitpunkt verwehren.
Trotzdem würde ich natürlich versuchen auf die Wünsche einzugehen.
Habe meine letzte OP auch so geplant, dass es mit den Terminen auf Arbeit harmonierte.
Trini
von
Trini
am 29.01.2015, 10:34
Ich weiß jetzt nur, wie das bei einer Kur ist. Das dürfte aber bei einer Reha nicht viel anders sein.
Wenn dein AG auf dich angewiesen ist, wegen zu hohem Arbeitsaufkommen, dann darf er auch mitbestimmen. Er muss ja auch zusehen, wo und wie er in der Zeit Ersatz bekommt.
Geh zu ihm hin und sprech eine Zeit ab, oder zeige ihn den Termin die die RV dir zugeteilt hat. Der wird schon verständnis haben. Du bekommst es ja nicht umsonst genehmigt.
von
3boys
am 30.01.2015, 08:44
Hallo,
ich würde den AG direkt ansprechen. Ab Zustellung des Bescheides hat man 12 Wochen Zeit, die REHA anzutreten. Ich hab mit der REHA-Klinik telefoniert und den Termin vereinbart, der für uns am Günstigsten war.
Ich denke, das Beste ist immer ein direktes Gespräch.
LG, Philo
von
Philo
am 02.02.2015, 13:04