So, mein Sohn hat seine Kur genehmigt bekommen, es geht nach Thüringen, Bad Salzungen, Charlottenhall. Ich fahre als Begleitung mit, wurde von der Rentenkasse genehmigt. Wie geht das jetzt weiter, wenn ich den Termin hab, muss ich mich bei der Krankenkasse melden? Schließlich fehle ich ja vier Wochen auf der Arbeit oder ist das dann unbezahlter Urlaub? Ich hab dann noch eine 2jährige Tochter, die ich nicht mitnehmen kann - regelt die Krankenkasse die Haushaltshilfe? Fragen über Fragen!
LG
von
wuselmaus78
am 02.11.2011, 13:44
Wieso kannst Du die 2 jährige nicht mitnehmen?
Ich denke, das Du "Kind-Krank" machen kannst, frag mich aber nicht, ob das die ganze zeit geht.
Die Haushaltshilfe? Es kommt darauf an. Wie arbeitet dein Partner? In Nidersachsen und Bayern gibt es z.b. Dorfhelferinnen, aber die sind recht teuer und die KK will das nicht.
Tagesmutter?
Großeltern?
Mitglied inaktiv - 02.11.2011, 13:50
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Die Kleine ist sehr anstrengend und in erster Linie will ich mich in der Kur auf den Sohnemann konzentrieren, das geht aber schlecht, wenn die kleine Maus mir am "Rockzipfel" hängt, außerdem ist das mit den Nächten schwierig teilweise
Ich denke schon, dass Großeltern einspringen können, aber nicht die ganze Zeit, mir war so, dass man die Möglichkeit hat, eine Freundin mit einzuspannen und sie wäre denn die HH-Hilfe?!
von
wuselmaus78
am 02.11.2011, 13:53
Bei Erkrankung der Mutter, dann bekommst Du die Haushaltshilfe. Bist Du erkrankt? An dieser Frage beantwortet sich dann auch, ob Du "kind-Krank" bist oder wirklich "Kurkrank"
Ich hoffe, jemand kanns hier beantworten.
Mitglied inaktiv - 02.11.2011, 14:12
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hallo , du wirst noch einen Antrag stellen müssen und deine Kleine als Begleitkind beantragen müssen , dein Gehalt bekommst du nach Ende der Reha von der RV erstattet , rufe doch einmal dort an und lasse dii alles persönlich erklären , LG
von
jacifelix
am 03.11.2011, 09:21
Du musst noch einen Antrag stellen, dass deine Tochter mit soll.
Und du musst deinem Chef das Schreiben von der Kur geben wo drin steht, von wann bis wann du weg sein wirst.
Dafür brauchst du keinen Urlaub zu nehmen !!!!!!
von
Charly80
am 03.11.2011, 14:42
Dann warte ich mal auf das Schreiben mit dem Zeitpunkt und klär das dann mit der Rentenkasse wegen dem Arbeitsgeld!
von
wuselmaus78
am 04.11.2011, 06:51