Hallo, vor ca. 1,5 J. wurde mein Antrag auf MKK abgelehnt, auch der Widerspruch. Begründung: Nicht alle ambulanten Maßnahmen seien ausgeschöpft und meine Beschwerden seien "zu extrem" und könnten in einer MKK nicht behandelt werden. Damals war mein Sohn 1,5 J. alt und ich habe kurz zuvor eine Therapie wg. Angstörungen begonnen. Meine Therapeutin hat damals das ärztliche Gutachten für den Antrag angefertigt. Die Kur sollte jedoch wg. der Erschöfpungszustände gemacht werden, nicht wg. der Angststörung. Da ich bereits vor einigen Jahren wg. einer Borderline-Störung in Behandlung war und eben damals wieder wg. der Angststörung, hatte die TK wohl Angst, dass ich psychisch so "defekt" bin, dass ich evtl. eine Gefahr für mich selbst (oder andere?) darstelle. Dem ist und war natürlich nie so, aber trotzdem wurde die Kur nicht genehmigt. Dazu muss ich sagen, dass ich damals durch den ganzen Stress einfach nur fertig war und das im Antrag auch so geschildert habe. Also dass die Beziehung zu meinem Sohn leide, da ich immer so ängstlich und von Schuldgefühlen geplagt bin, dass ich keine Zeit habe privat irgendwelche Kurse (Entspannung, Sport etc.) zu besuchen, dass ich mich körperlich einfach so krank fühle und Angst habe, dass ich meinem Kind mit meinem Verhalten und meinem schlechten Befinden schade... Nun möchte ich erneut einen Antrag stellen. Die aktuelle Therapie ist fast abgeschlossen, ich habe am Wohnort Entspannungskurse gemacht und mache auch Rehasport für meinen Rücken. Auch psychisch gehts mir viel besser, zumindest was die Ängste und Schuldgefühle angehen. rotzdem wurden von Hausärztin und Therapeutin ein Burn-out diagnostiziert. Wie stelle ich am Besten den Antrag, damit dieser nicht wieder abgelehnt wird? Was schreibt man rein (lieber weniger oder lieber mehr)? Wer schreibt am Besten das Gutachten, Hausärztin oder Therapeutin oder beide? Bin dankbar für Eure Erfahrungen und Tips. MissMarlow
Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 10:07