Meine Tochter ist per Not-Kaiserschnitt zur Welt gekommen. Lt. den Ärzten darf ich jetzt min. 8 Wochen lang nicht schwer heben und tragen etc.
Mein Sohn ist aber erst 1 1/2 Jahre alt und wiegt bereits gut 13 kg. Eine Haushaltshilfe wurde von der KK abgelehnt.
Was kann/könnte denn passieren, wenn ich doch schwer hebe oder trage (wenn es sich mal nicht vermeiden lässt)?
Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 21:07
Antwort auf:
Heben und Tragen etc. nach Kaiserschnitt
Liebe chrissicat,
auch Kaiserschnitt-Frauen müssen erst Ihren Beckenboden stärken, da er durch Hormone aufgelockert wurde!
Begonnen wird also mit Beckenbodenübungen - erst später (wenn die Rektusdiastase geschlossen ist - meist nach 12 Wochen) mit Bauchmuskelübungen.
Beim Tragen ist nicht das Aufgehen der Narbe das Problem. Die sollte nach 6 Wochen verheilt sein, sondern Mikrofissuren. Diese kleinsten inneren Verletzungen führen zu Verwachsungen und diese können höllische Schmerzen verursachen.
Also etwas piano! Schwerer tragen als das Kind wiegt, sollte in den ersten 6 Monaten vermieden werden! Und wenn es doch mal sein muss: dann bitte richtig (aus der Hocke heraus!).
Liebe Grüße
Martina Höfel
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von
Martina Höfel
am 21.11.2007
Antwort auf:
Heben und Tragen etc. nach Kaiserschnitt
Eine Haushaltshilfe steht Dir auf jeden Fall 3 Wochen nach der Geburt zu. Du musst Einspruch einlegen und darauf pochen. Wir haben das per Anwalt sogar erstritten, denn da haben die nicht mehr rumgezickt (da ging es um die 4.-6- Woche nach KS, denn mein SOhn lief mit 18 Monaten erst! und war zur Geburt 16 Monate)
Mach da Stress. Die lehnen das immer grundsätzlich erst einmal ab.
Geh zum Gyn, hol Dir eine Bescheinigung. Es ist zwar nicht das, wozu Du im Moment Lust hast und wofür Du die Zeit verschwenden magst, aber mach Druck, nur so bekommst Du das, was Dir zusteht.
LG, Meike
Mitglied inaktiv - 21.11.2007, 13:57