Thema:
Bekomme ich Hilfe?
Hallo erstmal
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es mal :)
Erstmal etwas zu mir. Ich bin 19 Jahre alt und in der 16. Ssw.
Aufgrund meiner Schwangerschaft wurde ich leider von meinem Chef gekündigt.
Mein Freund ist 24 und berufstätig aber er verdient nicht gerade die Welt.
Dennoch freuen wir uns tierisch auf unser Baby
Wir wohnen derzeit zusammen bei meinem Vater. Dort ist aber dann leider nicht genug Platz für uns drei :( Deshalb würden wir gerne in eine eigene Wohnung ziehen.
Meine Frage lautet jetzt:
Würde uns dass Amt bei einer Wohnung helfen? (Mein Freund bekommt ca. 1.250 Euro)
Um ehrlich zu sein habe ich etwas Angst zum Amt zu gehen zwecks Vorurteilen etc.
Und was würde mir sonst noch so zustehen?
Ich hoffe jmd kann mir helfen und vielen Dank schon mal im Vorraus
von
Tanjuschka19
am 30.01.2014, 11:38
Dir darf in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden.
Wie lange ist das her ? Klage vorm Arbeitsgericht, Du verschenkst bares Geld.
Über wen bist Du jetzt krankenversichert ?
1250€ + mindestens 300€ Elterngeld + 184€ Kindergeld sollten im ersten Jahr ausreichen.
von
Sternenschnuppe
am 30.01.2014, 12:18
Sobald man schwanger ist, hat man Kündigungsschutz!!!!
wegen unterstützung vom amt..kenn mich da ne so aus, aber ich denk schon, dass du da unterstützung bekommst..man bekommt doch da auch eine erstausstattung
von
anri2810
am 31.01.2014, 15:20
sein Einkommen + deine 300 Euro + Kindergeld fürs Baby + Kindergeld für dich
ist jede menge Geld, über 1900 Euro wenn das Baby da ist
ihr liegt sicher weit über dem ALG2-Satz und wenn die Wohnung nicht grad 1000 Euro Miete kostet wird das gut klappen
ihr könntet aber versuchen Wohngeld zu bekommen
von
mf4
am 31.01.2014, 16:54
gegen die Kündigung solltest du klagen
diese ist unwirksam wegen Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
von
mf4
am 31.01.2014, 16:59
Bekommt sie doch nicht.
Über 18, keine Ausbildung .....
von
Sternenschnuppe
am 31.01.2014, 22:27
Stimmt... ihren Job soll sie sich wiederholen, die Kündigung anfechten. Schon passt es wieder.
von
mf4
am 31.01.2014, 23:35
Danke für die Antworten.
Ich selber bekomme kein Kindergeld, da ich mit meiner Ausbildung schon fertig bin.
Und mein Chef meinte, da ich es ca. einen Monat wusste, dass ich schwanger bin, dürfte er dass.
Dass ich noch 300 Euro (Elterngeld?) Bekomme wusste ich nicht.
von
Tanjuschka19
am 01.02.2014, 13:46
Grundsätzlich werden monatlich 65 % des Einkommens als Elterngeld gewährt...
... Alle Eltern bekommen mindestens 300 Euro Elterngeld, den sogenannten Mindestbetrag.
AB EINTRITT DER SCHWANGERSCHAFT bist du unkündbar, egal ob es dein Boss doof findet, dass du es ihm nicht gleich gesagt hast.
Gehe dagegen vor, dann hast du deinen Job zurück, dein Einkommen zurück und mehr Kohle.
Oder nimm es hin und dann hast du nur die 300 Euro.
von
mf4
am 01.02.2014, 13:51
Soweit ich weiß hat man nur eine kurze Zeitspanne um gegen die Kündigung vorzugehen. Ich meine was von innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung gelesen zu haben. Bin mir aber nicht sicher.
Ich denke auch ihr werdet so oder so hinkommen. Mein Freund studiert noch und hat deshalb nur einen 400€-Job, hat aber davon auch Ausgaben (Studiengebühren, Krankenversicherung, Handy usw.). Ich hatte mit Eltern- und Kindergeld etwas unter 1000 € pro Monat. Wir haben noch Wohngeld beantragt. Ich weiß nicht mehr wie viel das war, aber wir sind gut hingekommen. Wir hätten sogar noch wenn wir gewollt hätten H4 beantragen können, wollten wir aber nicht, weil wir ja so auch klar gekommen sind und ich nicht deshalb alles offen legen wollte wenn es auch so irgendwie geht. Man kann zusätzlich auch noch einen Zuschuss für's Kind beantragen. Den hätten wir allerdings nur bekommen, wenn wir auch H4 beantragt hätten.
Also genug Hilfe kann man schon bekommen.
Es gibt auch genügend Organisationen, die helfen (Pro Familia z. B.). Da muss man aber meistens auch alles offen legen. Ich wollte meine Ersparnisse lieber für spätere Notfälle aufheben und deshalb haben wir auf alle Zuschüsse verzichtet wo man erst mal alles weg haben muss.
von
Isa1005
am 01.02.2014, 20:51
http://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsschutzklage.php
von
mf4
am 01.02.2014, 21:15
http://www.arbeitsrechtler-essen.com/kuendigungsschutzklage/frist-berechnen.html
von
mf4
am 01.02.2014, 21:23