Hallo Fr. Bader, wir haben im Mai 2014 eine Elterngeldnachzahlung in Höhe von 7.500 Euro aufgrund der damals neuen Mehrlingsregelung erhalten. Zum Zeitpunkt der Rückzahlung waren unsere Zwillinge 3 Jahre alt. Da ich noch studiere sitze ich gerade an dem BaFöG-Antrag für das Wintersemester 16/17. Wird die o.g. Nachzahlung auf das BaFöG angerechnet?
von Annealexlienchen am 15.08.2016, 17:28