Hallo Frau Bader, ich habe mittlerweile viel gesucht und auch gelesen - dennoch keine richtige Antwort auf unsere Situation bzw. Fragen gefunden. Eventuell können Sie uns hier eine Antwort geben! Unsere Tochter ist letztes Jahr im Juli geboren (07/2015), seitdem erhalte ich Elterngeld noch bis Juli (07/2016). Ich habe vorher 30 Stunden gearbeitet plus einen Minijob von 450,00 €! Heißt ich habe Elterngeld in Höhe von fast 1.000€ erhalten + Kindergeld! In die Firma geht es nicht zurück - hier kam man nicht auf einen Nenner! Ich bin momentan auf der Suche nach einem Teilzeitjob! Ich habe bereits mit dem Arbeitsamt gesprochen, ich habe wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld - falls ich nicht vorher etwas finde! Meine Frage: Wir hätte gerne noch ein Geschwisterchen für unsere Tochter :) sollte es so klappen wie wir uns das vorstellen :) dann im August/September/Oktober heuer! Wie errechnet sich das Elterngeld nach dieser Schwangerschaft? Wird das anhand der Arbeitslosengeldes errechnet oder anhand des Elterngeldes oder am Gehalt vor dem Elterngeld! Es werden die letzten 12 Monate gerechnet, - gehen wir mal davon aus das Geburtstermin nächstes Jahr Juli ist - dann haben wir 12 Monate Arbeitslosengeld! - gehen wir mal davon aus das Geburtstermin nächstes Jahr April oder Mai ist - dann haben wir 10 Monate Arbeitslosengeld + 2 Monate Elterngeld oder Gehalt vorher! Falls so eine Frage schon einmal gestellt wurde - tut mir leid dafür, dann gerne den Link senden! Vielen Dank! Sandra
von SaLiAl am 29.05.2016, 20:06