Frage:
welche Leistungen stehen mir zu
Mein Vertrag endet am 31.03.2015 und der Mutterschutz beginnt am 1.04.2015 . Der errechnete Geburtstermin ist der 13.05.2015. Welche Leistungen stehen mir während des Mutterschutz zu und an wen muss ich mich wenden b.z.w. wo muss ich die beantragen.
von
Suzan1001
am 30.03.2015, 22:15
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Hallo,
wenn Sie sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet haben, bekommen Sie Leistungen in Hòhe von Krankengeld
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2015
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welche Leistungen stehen mir zu
Hast Du Dich im Dezember beim Arbeitsamt gemeldet ?
Wenn ja, dann bekommst Du ALG1 in Höhe des Krankengeldes bis Ende des Mutterschutzes.
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2015, 07:23
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welche Leistungen stehen mir zu
Dazu hätte ich auch eine Frage:
Wie kann man sich arbeitslos melden, wenn man schwanger ist und nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?!
Also bei meiner Frau ging es nicht! Oder soll man das verschweigen?!
von
Kratos
am 31.03.2015, 10:06
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welche Leistungen stehen mir zu
Warum steht man als Schwangere dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung?
Ich selbst habe schwanger bis zum Mutterschutz Vollzeit gearbeitet.
Ob das AA jedoch eine Arbeit an eine Schwangere vermitteln kann, ist eher unwahrscheinlich, aber das ist dann das Problem des AA.
von
allmountain
am 31.03.2015, 12:16
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welche Leistungen stehen mir zu
Ihr war doch klar dass der Vertrag befristet ist. Sie ist verpflichtet sich 3 Monate vor Ende des Vertrages beim Arbeitsamt zu melden.
Jetzt gibt es eh eine Sperre.
Familienversichern bei Dir und Gürtel sehr sehr viel enger schnallen.
Ihr habt alle Fristen versäumt. Sie hätte ab morgen Geld bekommen können.
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2015, 13:11
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welche Leistungen stehen mir zu
Ups, meine erste Antwort galt nicht der Fragenden.
Aber wie auch da gesagt : wenn bisher nix beantragt wurde, dann ist es nun eh zu spät, da drei Monate Sperre folgen.
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2015, 13:13
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Diese ungünstige Konstellation hatte meine Schwägerin auch und es war erstmal keiner zuständig. Wär der Vertrag 1 Tag eher ausgelaufen oder bis in den Mutterschutz gegangen, dann schon.
Letztendlich bekam sie Geld von der KK, da der Zwerg knapp 2 Wochen eher kam.
von
sternenfee75
am 31.03.2015, 14:33
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Dann hat man deiner Frau Blödsinn erzählt.
Mutterschutz vor der Geburt ist freiwillig. Wenn Frau will, kann sie also bis zur Geburt arbeiten. Niemand darf einen zwingen den Mutterschutz zu nehmen oder eben nicht zu nehmen. Um Arbeitslosengeld1 zu bekommen, muß man denen nur sagen, das man arbeiten will und damit steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung! Ob man dann vermittelbar ist, ist eine andere Sache.
Mitglied inaktiv - 31.03.2015, 15:32