Hallo Frau Bader, ich bin 25 Jahre alt und derzeit am Anfang meiner Schwangerschaft (Geburt im September). Ich bin Vollzeitstudentin und arbeite mit einem Gleitzonenvertrag im Einzelhandel (vertraglich 11,5 Std./Woche). In der Realität arbeite ich durchschnittlich 18-24 Stunden pro Woche, teilweise auch mal 30 oder nur 12 Stunden (eher die Ausnahme). Da ich bei meiner Krankenkasse als Studentin versichert bin und auch mein Arbeitgeber mich als Werkstudentin angegeben hat, habe ich kein Anspruch auf Krankengeld, falls es in der SS zu einem längeren Ausfall kommen sollte. Auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse erfuhr ich, dass ich auch im Falle eines Beschäftigungsverbotes kein Geld erhalten würde und mir auch kein Elterngeld zusteht. Ist dies so richtig und welche Leistungen stehen mir in meinem Fall überhaupt zu?
von Summer Ending am 04.01.2016, 13:37