Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist am 23.10.2015 geboren und habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht, jetzt ist es so das ich erneut Schwanger bin und habe laut Frauenarzt Et am 24.01.2017(wird aber wahrscheinlich ein Kaiserschnitt, also wird es paar Tage früher werden.) Wie ist es mit Mutterschutz und mit dem Zuschuss vom Arbeitgeber zuzüglich den 13 Euro von der Krankenkasse, was muss ich tun das ich diesen Zuschuss bekomme vom Arbeitgeber? Wann darf ich den Rest der Elternzeit dran hängen? Möchte beim zweiten auch wieder 2 Jahre Elternzeit einreichen. MfG König Anita
von Anita König am 19.10.2016, 15:17