Hallo Frau Bader Der Vater meiner Tochter wirft mir immer wieder vor, dass ich meine Aufsichtspflicht verletze, wenn meine Mutter auf unser Kind (fast 11 Monate) aufpasst, da ja nur ich das Sorgerecht habe. Ich bin der Meinung, dass das Blödsinn ist und, so weit ich weiß, theoretisch jeder über 16 Jahre aufpassen dürfte. Aber wie ist das, wenn in der Zeit tatsächlich ein medizinischer Notfall eintritt? Wäre dann auch meine Mutter handlungsbefugt, oder entscheidet in solch einem Fall generell der Arzt? Dürfte sie generell auch mit meinem Kind zum Kinderarzt gehen? Die gleiche Argumentation bringt er vor, wenn er mal auf sein Kind aufpassen soll. Er ist da ebenfalls der Meinung, dass das nicht geht, weil er ja kein Sorgerecht hat. Dafür möchte er eine Vollmacht von mir haben, die ihm quasi die selben Rechte zuschreibt. Unter anderem dafür, dass er unser Kind mit aus meiner Wohnung nehmen darf. Was ich aber nicht möchte. Kann ich festlegen, wo er sein Umgangsrecht wahrnimmt? Diese Ständige Diskussion darum, dass er mich beim Jugendamt melden will, weil eben hin und wieder meine Mutter mal für ein paar Stunden aufpasst, ist einfach anstrengend, daher würde ich gern wissen, wie sich das tatsächlich aus rechtlicher Sicht verhält. Vielen Dank für ihre Hilfe
von reni1989 am 01.08.2016, 22:54