Verletze ich meine Aufsichtspflicht, wenn jemd anders auf meine Kinder aufpasst?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verletze ich meine Aufsichtspflicht, wenn jemd anders auf meine Kinder aufpasst?

Hallo Frau Bader Der Vater meiner Tochter wirft mir immer wieder vor, dass ich meine Aufsichtspflicht verletze, wenn meine Mutter auf unser Kind (fast 11 Monate) aufpasst, da ja nur ich das Sorgerecht habe. Ich bin der Meinung, dass das Blödsinn ist und, so weit ich weiß, theoretisch jeder über 16 Jahre aufpassen dürfte. Aber wie ist das, wenn in der Zeit tatsächlich ein medizinischer Notfall eintritt? Wäre dann auch meine Mutter handlungsbefugt, oder entscheidet in solch einem Fall generell der Arzt? Dürfte sie generell auch mit meinem Kind zum Kinderarzt gehen? Die gleiche Argumentation bringt er vor, wenn er mal auf sein Kind aufpassen soll. Er ist da ebenfalls der Meinung, dass das nicht geht, weil er ja kein Sorgerecht hat. Dafür möchte er eine Vollmacht von mir haben, die ihm quasi die selben Rechte zuschreibt. Unter anderem dafür, dass er unser Kind mit aus meiner Wohnung nehmen darf. Was ich aber nicht möchte. Kann ich festlegen, wo er sein Umgangsrecht wahrnimmt? Diese Ständige Diskussion darum, dass er mich beim Jugendamt melden will, weil eben hin und wieder meine Mutter mal für ein paar Stunden aufpasst, ist einfach anstrengend, daher würde ich gern wissen, wie sich das tatsächlich aus rechtlicher Sicht verhält. Vielen Dank für ihre Hilfe

von reni1989 am 01.08.2016, 22:54



Antwort auf: Verletze ich meine Aufsichtspflicht, wenn jemd anders auf meine Kinder aufpasst?

Hallo, das ist Blödsinn und ich denke, dass er das auch weiß. Ich würde mich selber an das JA wenden und da mal grundsätzliche Dinge klären. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.08.2016



Antwort auf: Verletze ich meine Aufsichtspflicht, wenn jemd anders auf meine Kinder aufpasst?

Deine Mutter darf natürlich auf Dein Kind aufpassen. Und selbstverständlich darf der Vater mit seinem Kind Deine Wohnung verlassen und alleine Umgang mit seinem Kind haben. Ihr tut Euch da beide nix und ich rate dringend zu einem gemeinsamen Besuch beim Jugendamt und bei der Erziehungsberatung. Ihr habt noch Jahrzehnte vor Euch gemeinsam als Eltern. Das gemeinsame Sorgerecht könnte er einfach einklagen wenn er wollen würde. Wieso soll er aufpassen wenn er nicht einmal die Wohnung verlassen darf ? Bitte sucht Euch Hilfe, im Interesse Eures ! Kindes.

von Sternenschnuppe am 01.08.2016, 23:05



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