Verlängert Elterngeld Plus den Bemessungszeitraum für Elterngeld beim 2. Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängert Elterngeld Plus den Bemessungszeitraum für Elterngeld beim 2. Kind?

Hallo, der voraussichtliche ET meines 1. Kindes ist der 8.9.2015. Wir wünschen uns danach bald ein 2. Kind. Beim "alten" Elterngeld war es ja so, dass sich der Bemessungszeitraum für das Elterngeld beim 2. Kind, wenn es kurz nach dem 1. Kind kam auf den Zeitraum vor der Geburt des 1. Kindes bezogen hat. Der Zeitraum des Elterngeldbezugs für das 1. Kind wurde bei der Berechnung des Elterngelds für das 2. Kind ausgeklammert. Wenn wir uns nun entscheiden, Elterngeld Plus zu beziehen, wird das Elterngeld ja über 24 Monate statt bisher 12 Monate bezogen. Wenn nun, z.B. 20 Monate nach Geburt des 1. Kindes das 2. Kind geboren wird, wie ist der Bemessungszeitraum für das Elterngeld des 2. Kindes? Die 12 Monate vor der Geburt des 1. Kindes? Oder ändert sich am Bemessungszeitraum durch Elterngeld Plus nichts, sodass trotzdem nur 12 Monate ausgeklammert werden können? Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Das ist aber auch ein kompliziertes Thema geworden... Vielen Dank!

von mwlp am 08.07.2015, 13:29



Antwort auf: Verlängert Elterngeld Plus den Bemessungszeitraum für Elterngeld beim 2. Kind?

Hallo, es bleibt bei 12 Mo. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2015



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