Hallo Frau Bader,
ich habe am 1. Mai diesen Jahres nach 4 Jahren Elternzeit (2 Kinder) wieder angefangen zu arbeiten. Vorher Vollzeit - jetzt nur noch 12 Stunden die Woche. Bei der Firma bin ich schon seit 18 Jahren. Versehentlich wurde mir im Juni Urlaubsgeld ueberwiesen - das stehe mir aber eigentlich gar nicht zu hiess es und ist nun mit meinem Juli Gehalt verrechnet worden. Das waere meine erste Frage - wie ist das mit dem Urlaubsgeld ?
Meine zweite Frage : die Personal Abteilung meinte nun, dass ich ja bei meiner jetzigen Tätigkeit anders verguetet werde (weniger) . Vorher war ich an der Kaesetheke beschäftigt - nun packe ich "nur " Ware aus. Beides war und ist so nicht in meinem Vertrag festgehalten (habe lediglich einen Beschaeftigungs Vertrag ohne Arbeitsbeschreibung ). Die Arbeit wurde mir zugeteilt. Die Personal Abteilung sagt aber , dass ich nur das gleiche Gehalt bekomme, wenn ich auch genau die gleiche Tätigkeit wie vor meiner Elternzeit ausuebe. Ich bin nun sehr veraergert - vor allem weil mein Arbeitsplatz 27km ein Weg entfernt ist - bei weniger Gehalt lohnt sich das ja gar nicht mehr.
Koennen Sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank und Gruesse,
B. Wick
von
bergwichtl
am 12.08.2014, 08:11
Antwort auf:
Urlaubsgeld gestrichen und Gehalt runterstufen !!!
Hallo,
1. Kommt auf den Vertrag an
2. Nein, darf er nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2014
Antwort auf:
Urlaubsgeld gestrichen und Gehalt runterstufen !!!
Habt ihr einen Betriebsrat? Oder bist du Mitglied bei der Verdi oder einer anderen Gewerkschaft (wozu ich immer dringend rate)? Sofort hin da!!!! Was dein Urlaubsgeld angeht, kommt es auf deinen Arbeitsvertrag an (was steht da genau?) oder auf den Tarifvertrag. Dabei ist aber immer anzumerken, dass du in einem Arbeitsvertrag nicht schlechter gestellt werden darfst, als das, was im Gesetz steht. Wenn dir Urlaubsgeld zusteht, dann anteilig ab 01.05., also umgerechnet auf die 12 Std und auf 8 Monate. Zumal wenn jeder im Betrieb UG bekommt, darfst du nicht schlechter gestellt werden.
Zu deiner Tätigkeit: Der AG darf dir eine andere vergleichbare/ähnliche Tätigkeit im Betrieb geben. Du hast keinen Anspruch auf deinen alten Platz. Aber - er darf dich natürlich nicht schlechter bezahlen! Du hast Anspruch auf dein altes Gehalt, gekürzt auf die 12 Stunden. Für alles andere bedarf es einer Änderungskündigung und gegen die kannst du dann klagen, mit extrem guten Aussichten. Wo arbeitest du? Derart AG sollten verboten werden. Unglaublich.
von
hubbabubba
am 12.08.2014, 08:33