Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt unseres Sohnes hatte ich noch 18 Tage Resturlaub die ich aber auf Grund der Geburt, Mutterschutz und Elternzeit natürlich nicht in Anspruch nehmen konnte. Zur Zeit befinde ich mich noch im letzten Jahr meiner Elternzeit und gehe nun wieder auf geringfügiger Beschäftigung arbeiten. Jetzt hatt mir mein Arbeitgeber den alten Resturlaub gestrichen mit der Begründung er wäre verjährt ( Sohnemann kam 2015 auf die Welt). Ist das korrekt? Ich konnte den Urlaub ja nicht in Anspruch nehmen und auszahlen lassen lehnte der AA damals ab Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüssen S. Rothe
von Sarah_Adina am 08.06.2017, 11:06