Hallo Frau Bader Ich habe gleich mehrere Fragen bezueglich des Urlaubsanspruches. Zum einen habe ich aus 2012 noch 7 Tage Resturlaub, bin dann ab Februar 2013 ins BV gegangen. Pro Monat habe ich zwei Urlaubstage, die wie ich las auch im BV anfallen. Im Mutterschutz war ich bis Mitte Januar womit ich fuer 2014 bis September ja mindesten noch 18 Urlaubstage haette oder faellt innerhalb des Mutterschutzes auch noch Urlaub an ? Zum anderen arbeite ich nun nur bis Endr Januar, insgesamt nur etwa 2,5 Monate. Mein Urlaubsantrag fand jedoch keine Beachtung. Was passiert nun mit dem Urlaub wenn mein.Chef bis Anfang Januar meinen Urlaub nicht genehmigt? Verfaellt dieser dann oder kann ich diesen nach.der neuen Elternzeit noch nehmen? Den Antrag hatte ich gestellt und wollte ihn an das Ende meiner jetzigen Elternzeit nehmen, nur leider erfolglos. Ist es sinnvoll schriftlich darum zu bitten mir eine moegliche Urlaubszeit anbieten zu lassen? Moechte ihn ungern verschenken. Vielen lieben Dank, Neelie
von Neelie am 06.11.2014, 00:58