Unterhalt nach Trennung / Teilzeitarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt nach Trennung / Teilzeitarbeit

Hallo Frau Bader, mein Freund und ich haben ein Kind. Verheiratet sind wir nicht. Das Haus in dem wir wohnen gehört alleine meinem Freund. Ich kümmere mich um den Haushalt und das Kind. Meine Frage nun: Ich muss mich nun entscheiden, ob ich in Zukunft in Teilzeit arbeiten möchte oder nicht..... (Bin zur Zeit noch in Elternteil). Geplant war, dass ich in Teilzeit arbeite (20 Stunden/25 Stunden die Woche) und mich weiter um den Haushalt und das Kind kümmere. Was ist aber im Trennungsfall bzw. wenn mich mein Freund von heute auf morgen vor die Tür setzt? Ich würde ja dann in Teilzeit arbeiten und nur wenig verdienen..... Dem Kind steht ja Unterhalt zu, aber wie sieht es sodann bei mir aus? Liebe Grüße

von 0Julia0 am 03.03.2015, 07:43



Antwort auf: Unterhalt nach Trennung / Teilzeitarbeit

Hallo, Sie bekommen zumindest bis zum 3. Geb. des Kindes Unterhalt. Danach müsste das Kind in den KiGa - nur wenne s keine Betreuungsmöglichkeit gibt, erhaltenm Sie weiter Unterhalt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2015



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