Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 2014 geboren. Die beiden Söhne meines Freundes leben bei uns im Haushalt. Elternzeit habe ich für zwei Jahre und das Elterngeld im ersten Jahr erhalten. Seit Januar 2015 bekomme ich Betreuungsgeld und 300 € Landeserziehungsgeld (Bayern) - bis Dezember 2015. Nun habe ich ab September 2015 einen Krippenplatz für meine Tochter und werde ab Oktober 2015 wieder arbeiten - in Teilzeit (20 Std.). Dass mir kein Begreuungsgeld mehr zusteht ist mir bekannt. Die Änderungsmitteilung habe ich bereits verschickt. Wie verhält es sich jedoch mit dem Landeserziehungsgeld? Habe schon bedenken, dass ich es zurückzahlen muss, da ich befürchte, dass ich gar keinen Anspruch darauf gehabt hätte, wenn bereits bei Antragstellung klar gewesen wäre, dass ich in diesem Jahr schon wieder arbeiten gehe. Über eine Nachricht von Ihnen wäre ich sehr dankbar, da ich weder aus dem Beiblatt des Bescheides, noch aus den Informationen aus dem Internet schlau werde. Viele Grüße und vielen Dank
von Lenina30 am 30.08.2015, 13:16