Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit bis einschließlich März 2024. ( Kind im Januar 22 geboren) Elterngeld habe ich bis Ende Januar 23 bekommen. Nun werde ich ab 1 März in Teilzeit arbeiten ( 30 Stunden) während ich weiterhin in Elternzeit bin. Das wird bei meiner letzten Arbeitsstelle sein wo ich einen unbefristeten Vertrag habe. Nun ist das aber so, das ich ziemlich bald ein zweites Kind haben möchte. In meinen Bereich ist das so dass ich sofort ein Beschäftigungsgungsverbot bekomme wenn ich Schwanger bin ( Erzieherin in Kinderkrippe). Ich frage mich wie es dann mit dem Gehalt aussieht? Bekomme ich die 30 Stunden bezahlt, oder kann man mir das verweigern weil ich ja Theoretisch noch in Elternzeit bin? Bekomme ich dann Elterngeld auf die letzten 12 Monate angerechnet? Es kann ja sein das ich zeitnah Schwanger bin, und ich möchte ja nicht ohne Gehalt ( BV) dastehen und ohne Elterngeld ( bzw mit "nur" 300,-€) Vielen herzlichen Dank für eine Rückmeldung!
von Chrisi81 am 08.02.2023, 17:55