Sehr geehrte Frau Bader,
meine Frau hat noch bis September Elternzeit und ist bereits wieder schwanger. Nun steht im Raum, dass sie ein Beschäftigungsverbot erhält und somit ihren Job nicht wie geplant wieder antreten wird.
Wir fragen uns allerdings, welches Einkommen bekommt meine Frau dann, da die 13 Wochen zur Berechnungsgrundlage nicht mehr zustande kommen.
Ich danke Ihnen recht herzlich vorab.
MfG
Milli 2311
von
Milli2311
am 11.04.2018, 07:56
Antwort auf:
Frage zum Beschäftigungsverbot- während der Elternzeit erneut schwanger
Hallo,
sie bekommt dann das, was sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2018
Antwort auf:
Frage zum Beschäftigungsverbot- während der Elternzeit erneut schwanger
wann beginnt der mutterschutz? nach ende der elternzeit oder in der laufenden elternzeit? bv greift erst NACH der elternzeit, wenn überhaupt. warum sollte sie ein bv bekommen?
von
mellomania
am 11.04.2018, 20:22