Guten Tag Frau Bader,
seit 10/2021 befinde ich mich in einer zweijährigen Elternzeit mit Kind 1.
Im Oktober 2022 habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit für den Zeitraum ab 01.02.2023 vereinbart.
Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft habe ich am 02.02.2023 ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen.
Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber nun die Teilzeitvereinbarung rückgängig machen darf und ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe?
Vielen Dank vorab für eine Antwort!
von
pusteblume132
am 06.02.2023, 13:55
Antwort auf:
Nachteil durch Beschäftigungsverbot bei Teilzeit während der Elternzeit?
Hallo,
einen geschlossenen Vertrag muss man einhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2023
Antwort auf:
Nachteil durch Beschäftigungsverbot bei Teilzeit während der Elternzeit?
Vertrag ist Vertrag. Dir steht das Gehalt aus der Teilzeitbeschäftigung zu. Die Elternzeit beendest Du dann zum Beginn des neuen Mutterschutzes und erhälst entsprechend des dann wieder auflebenden Vertrages Mutterschaftsgeld. VG
von
HeyDu!
am 06.02.2023, 15:57
Antwort auf:
Nachteil durch Beschäftigungsverbot bei Teilzeit während der Elternzeit?
Nein, natürlich darf er das nicht. Eine Vertragsbeendigung wegen einer Schwangerschaft ist nicht zulässig.
Du bekommst weiter, was Du bekommen würdest, wenn Du kein BV hättest, also nicht schwanger wärst.
von
Berlin!
am 06.02.2023, 17:17
Antwort auf:
Nachteil durch Beschäftigungsverbot bei Teilzeit während der Elternzeit?
Vielen Dank!
Ich hatte zwischenzeitlich von der Hotline des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend die gleiche Auskunft bekommen, aber leider ohne dazugehörige Rechtsgrundlage. Mein Arbeitgeber hat nun eingelenkt.
von
pusteblume132
am 13.02.2023, 21:39