Liebe Frau Bader, Ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit (30 Stunden / 75 %). Nun bin ich wieder schwanger. Bleibt es bei meinem ET, so endet meine 1. Elternzeit, dann arbeite ich theoretisch noch eine Woche Vollzeit (in der ich praktisch Urlaub nehmen werde) und danach beginnt der neue Mutterschutz. Aus diesem Anlass zwei Fragen: 1. Wenn ich richtig verstanden habe, bemisst sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes aus dem Vollzeit-Gehalt, da ich zum Start in den Mutterschutz wieder Vollzeit arbeite, richtig? 2. Ich habe während meiner Teilzeit-Tätigkeit anfangs 75% meines ehemaligen Gehalts bekommen. Später erhielt ich eine Gehaltserhöhung. Wird diese nun automatisch "mitgenommen", wenn ich aus der Elternzeit wiederkomme und ich erhalte ein "neues", höheres Vollzeit-Gehalt oder bleibt es bei dem alten (Vor-Elternzeit)-Gehalt und die zwischenzeitliche Erhöhung fällt unter den Tisch? In meinem Vertrag gibt es keine Regelung dazu und auch mündlich ist dazu mit meinem AG (noch) nichts besprochen. Herzlichen Dank!
von goodbyeto am 28.07.2014, 20:36