Guten Tag
Wir haben bereits die Steuerklasse für ein höheres Elterngeld in 3/5 gewechselt. Wann ist es sinnvoll die Steuerklasse wieder zu wechseln, damit mein Mann wieder sein normales Gehalt hat (4/4)? ET ist der 26.01.15
Er wird direkt nach der Geburt die Partnermonate in Anspruch nehmen.
Vielen Dank im Voraus
von
Sinna
am 13.11.2014, 14:58
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel nach Geburt?
Hallo,
Ein Steuerklassenwechsel ist im Laufe des Kalenderjahres grundsätzlich nur einmal zulässig. Ein zweiter und weiterer Steuerklassenwechsel ist jedoch dann möglich, wenn ein Ehegatte keine Einkünfte mehr aus nichtselbständiger Tätigkeit bezieht (z.B. bei Arbeitslosigkeit, EZ, Rente, Selbstständigkeit)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2014