Frage: Steht mir Arbeitslosengeld zu?

Hallo ich bin im 7 Monat Schwanger. Ich habe vor meiner ss leider keine 12 Monate am Stück gearbeitet. Als ich mich bereits letztes Jahr arbeitslos gemeldet hatte hies es da ich im Oktober geheiratet habe das mein Mann zu viel verdiene um das mir auch nur ein Cent Zustände. Das merken wir natürlich schon das was fehlt auch wenn es uns nicht schlecht geht. Aber nun meine Frage ich bin jetzt im 7 Monat schwanger und möchte gern wissen ob mir denn überhaupt irgendetwas zusteht? Vielen dank. Jenny

von Jenny_270390 am 17.08.2016, 11:13



Antwort auf: Steht mir Arbeitslosengeld zu?

Hallo, KG u EG (Mindesbetrag 300 €) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2016



Antwort auf: Steht mir Arbeitslosengeld zu?

Was hat Dein Mann denn netto und habt ihr schon Kinder ?

von Sternenschnuppe am 17.08.2016, 11:56



Antwort auf: Steht mir Arbeitslosengeld zu?

Also mein Mann bekommt fürs Amt wohl zu viel und es isr unser erstes kind

von Jenny_270390 am 17.08.2016, 19:42



Antwort auf: Steht mir Arbeitslosengeld zu?

Dann bekommst du nach der Geburt 12 mal 300 euro oder 24 mal 150 plus Kindergeld. Halt den mindessatz. Mehr nicht. Ob ihr Wohngeld beantragen könnt weiß ich nicht auch das hängt von dem Einkommen deines Mannes ab. Lg

von sterntaler82 am 17.08.2016, 20:04



Antwort auf: Steht mir Arbeitslosengeld zu?

ALG1 würde Dir zustehen wenn du die entsprechenden Pflichtmonate dafür hast. Scheint nicht der Fall zu sein. Das wäre nämlich unabhängig davon was Dein Mann verdient, den Anspruch dafür erwirbst Du unabhängig von ihm. Für ALG2 bzw Hartz4 dagegen ist es maßgeblich wie euer Einkommen innerhalb der "Bedarfsgemeinschaft" ist. Und da zählt eben auch das Einkommen deines Mannes zu. Ist das zu hoch, geht ihr da leer aus. Dank heirat ist aber wenigstens Krankenversicherung kein Problem. Nach der Geburt hast Du dann Anspruch auf Elterngeld, was wohl Mindestsatz sein wird weil Du ja die 12 Monate vor Mutterschutz kein Einkommen hattest oder wenn dann nur sehr wenig. Je nachdem wann genau du da arbeitslos geworden bist. Dürfte also 300 € oder etwas mehr werden. Plus eben Kindergeld. Ansonsten könnt ihr prüfen lassen ob Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld noch greifen. Denke aber eher nicht.

Mitglied inaktiv - 17.08.2016, 22:11



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