Der befristete Arbeitsvertrag endet während des MuSchu. Danach gibt es ein Jahr Elterngeld. Wenn man dann weitere 2 Jahre zuhause bleibt, ohne Elterngeld und ohne Arbeitsvertrag im Hintergrund, steht einem dann trotzdem ALG 1 zu? Bzw wie sieht es aus, wenn man dann ein weiteres Kind bekommt und nach dem Elterngeld (Mindestsatz 300,-) nochmals 1,5-2 Jahre zuhause bleibt bei dem kleineren Kind? Steht einem dann noch ALG 1 zu, wenn man dem Markt wieder zu Verfügung steht?
von NOKA am 28.11.2014, 10:19