Hallo Frau Bader, wenn ich in Elternzeit bin und mein Arbeitgeber nur für einen kurzen Zeitpunkt meine Arbeitskraft (für ein Mini - Projekt) innerhalb der Zeit wo ich auch Elterngeld beziehe benötigt und er mir anbietet die Vergütung in Form einer einmaligen Sonderzahlung zu leisten, wird dieser Betrag dann auch von meinen Elterngeldbezügen abgezogen? Ich würde in diesem Fall keinen Sinn darin sehen ein paar Stunden tätig zu werden, wenn davon die Bezüge gekürzt werden würden. Mfg.
von nimba24 am 17.03.2015, 14:02