Hallo . Seit Drei Jahren bin ich nun bei meiner Tochter Zuhause in Erziehungszeit. Jetzt am 19.9 soll mein Beschäftigungsverhältnis in einen Discounter wieder aufgenommen werden . Nun zu meinen Problem. Heute hatte ich den Termin mit meinen Verkaufsleiter zum Rückkehrgespräch. Das ich meine 20 Stunden erst mal nicht Arbeiten kann da ich nicht Flexibel genug für Tagesvertretung bin ist ja ok . Also habe ich auf seine Frage wie viel Stunden für mich in Frage kämen mit 15 geantwortet. Währe auch kein Problem an sich . Aber als ich dann Sagte das meine Tochter erst ab 7:15 Uhr in den Kindergarten kann war es vorbei . Er könnte mich nicht so beschäftigen da er es sich nicht leisten kann Stundenmässig mich erst ab 8 Uhr Anfangen zu lassen. Da um 6 Uhr Angefangen wird . Und wenn ich nicht so Arbeiten kann dann muss ich ihm die Kündigung bringen .. So ist das Rechtens ? Ich meine ich will ja Arbeiten , habe mich auf Stunden somit auch auf eine Gehaltskürzung eingelassen um ihm Entgegen zu kommen. Also müsste er mich ja Kündigen da er mich nicht gebrauchen kann oder nicht ? Vor allen müsste ich ja dann nach 10 Jahren auch ein Recht auf Abfindung haben ? . Aber er bleibt dabei das ich das machen muss . Liebe Grüsse
von Stubentroll am 28.08.2015, 17:48