Unser Sohn (2) ist seit einem Jahr in der Grippengruple in einem Gemeinde Kinderhaus, das sowohl Grippe, als auch Kinder ab 3 betreut. Unsere Tochter (6) ist ebenfalls dort in der Ü3 Gruppe. Man schließt mit dem Kinderhaus einen Vertrag bis zum Erreichen des Schulalters, dann endet der Vertrag automatisch. Nun hat die Einrichtung falsch geplant und bemerkt, dass nicht mehr genügend Plätze in der ü3 Gruppe für die Grippenkinder, die ab Sept 24 drei Jahre alt werden und möchte nun von den Grippenkindern die Plätze auslosen bzw. Auslosen, mit wem der Vertrag gekündigt wird. Unser Sohn würde im Okt 24 in die große Gruppe wechseln und soll nun mit Kindern ausgelost werden, die erst 2025 drei Jahre werden. Ist das rechtens? Zählt da nicht, wer den Vertrag zuerst geschlossen hat darf bleiben? Das Kinderhaus erklärt auch so, dass die Kinder, die erst 2025 drei werden Geschwisterkinder in der Einrichtung hätten. Hat unser Sohn ja auch. Unsere Tochter geht nur eben im September in die Schule. Könnten wir dann gekündigt werden, sollte das Los uns treffen und ist hier "Losen" überhaupt rechtskräftig? Vielen Dank und Grüsse
SW
von
SW10
am 07.02.2024, 20:55
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Kitaträger möchte Vertrag kündigen
Hallo,
Sie haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach Bedarf, wenn nicht in diesem Kindergarten, dann in einem anderen. Es gibt keinen Anspruch aufgrund der Tatsache, dass dort ein Geschwisterkind ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2024
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Kitaträger möchte Vertrag kündigen
Wohnst Du in Deutschland? Grippe?
Wenn sie falsch geplant haben, dann müssen sie es irgendwie lösen.
Bei uns gab es gemischte Gruppen, die von 1 bis Schuleintritt waren.
Vielleicht wäre das eine Lösung? Und dann weniger ganz neue Kinder aufnehmen.
von
Sternenschnuppe
am 07.02.2024, 23:02
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Kitaträger möchte Vertrag kündigen
Das muss nicht zwingend falsche Planung sein. Wenn eine Kraft kündigt / schwanger wird / Stunden reduziert oder aus dem Ü3-Bereich weniger Kinder als vorgesehen in die Schule wechseln (Rückstellungen sind ja sehr beliebt), dann sind der Einrichtung die Hände gebunden. Die können nicht einfach den Betreuungsschlüssel reißen.
Was die Auswahlkriterien angeht: Rechtlich hat man da meines Wissens wenig Handhabe. Wer einen Platz bekommt, darf die Einrichtung entscheiden (nach meiner Erfahrung macht das auch gerne die Leitung alleine). Ob Kriterien wie Berufstätigkeit, alleinerziehend, soziale Härtefälle herangezogen werden oder der Geschwisterbonus, Nasenfaktor etc. mehr wiegt, kann man leider schwer beeinflussen - es sei denn, eure Kommune hat das verbindlich anderes geregelt. Klagen könntest du vermutlich nur, wenn eine bestimmte Personengruppe nachweislich benachteiligt wird. Ob das durch die jahrgangsübergreifende Auslosung der Fall ist (die ich nicht so recht kapiere), kann ich nicht beurteilen. Vielleicht spielt da auch die nötige altersmäßige Durchmischung eine Rolle. Ggf. auch, wenn nun noch neue externe Kinder aufgenommen und neue Verträge geschlossen werden.
Ich würde mit dem Elternbeirat sprechen, vielleicht kann man gemeinsam ins Gespräch mit der Leitung gehen. Ansonsten die Energie in die Suche nach einem Alternativ-Platz stecken und falls ihr leer ausgeht Rechtsanspruch bei der Kommune geltend machen.
von
Cpt_Elli
am 08.02.2024, 09:37
Antwort auf:
Kitaträger möchte Vertrag kündigen
Mich wundert, dass die Kinder die 2025 3 Jahre werden mit in den Lostopf kommen. Die Kinder könnten doch bis Sommer 2025 in der Krippe bleiben.
Hier würde ihr Kind auch weiterhin in der Krippe bleiben, weil es bis September nicht 3 Jahre alt ist. Ausnahme: Es gibt zu viele freie Ü3 Plätze. Das ist sehr selten und zurzeit gar nicht der Fall.
Bei ihnen stellt sich die Frage was gemacht werden kann. Besteht die Möglichkeit von einer Krippengruppe einer altersübergreifende Gruppe zu machen? Zwar dürften dann bis zu 20 Kinder in der Gruppe sein (meist sind es 18), aber nur max. 5 Kinder dürfen unter 3 Jahre sein und vermutlich wird das in ihrer jetzigen Gruppe dann überschritten sein. Zumal ihr Kind bis zum Geburtstag selbst noch anls U3 zählt. Abgesehen davon, müssen die räumlichen Gegebenheiten gegeben sein und eine Erlaubnis dafür vorliegen. Das ist in der Regel keine Sache die für ein Jahr gemacht wird, sondern langfristig.
Wann sie den Vertrag für den Platz geschlossen haben und wuelange ihr Kind bereits in der Krippe ist sollte irrelevant sein. Nach der Methode würden Kinder direkt benachteiligt werden, weil diese z. B. später den Vertrag geschlossen haben und das Kind kürzer in der Gruppe war.
Losen finde ich eine gute Option. Aber dann richtig und ohne Geschwisterbonus.
Hier gibt es den nicht mehr und so kommt es öfter vor das Geschwisterkinder verschiedene Kitas besuchen. Für das Bringen und Abholen kann es ein organisatorischer Aufwand sein, wobei das egal ist insofern die Richtlinien zur Vergabe des Platzes eingehalten wurde, wie z. B. die maximale Entfernung von zu Hause. Das ist meist der Grund weshalb die Kinder Zum nächsten Sommer erneut in Kitas angemeldet werden mit hoffentlich dem Ausgang, dass Geschwisterkinder danach in einer Kita sind.
Was Sie machen sollten? Kontakt zur Gemeinde/Stadt aufnehmen, Ihre Situation schildern und fragen was sie machen können. Und sollten sie beim Losen Leer ausgehen sich das schriftlich geben lassen und schriftlich bei der Gemeinde/Stadt ihren Rechtsanspruch auf eine Betreuung geltend machen und auf die Zuweisung eines Kitaplatzes hoffen. Sollte es den nicht geben Schadensersatz geltend machen. Selten kommt es zu Letzem. Meist wird ein Platz zugewiesen.
von
Ani123
am 08.02.2024, 15:40