Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir etwas weiter helfen. Ich habe am 14.06.2015 meine Tochter geboren. Vorher war ich ab der 11. Ssw im Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, befinde mich nun im zweiten Jahr. Das Elterngeld ist bereits aufgebraucht. Wir wünschen uns ein zweites Kind. Mein Frauenarzt sagte mir, dass ich bei erneuter Schwangerschaft wieder ein BV erhalten würde. Wie sieht es aber rechtlich aus? Was muß ich beachten? Ich befinde mich ja noch in der Elternzeit. Welchen finanziellen Anspruch habe ich? Die Elternzeit könnte ich ja nur einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutz vorzeitig beenden, stimmt das? Was bezweckt dieses vorzeitige beenden? Meine Freundin, die momentan auch wieder schwanger ist sagte mir, dass ich im Beschäftigungsverbot den Lohn wie vor der ersten Schwangerschaft erhalte. Aber ich bekomme ja kein Beschäftigungsverbot weil ich in Elternzeit bin oder? Ich bin total verwirrt... :( Kann mir bitte jemand helfen? LG

von Amalia2014 am 20.08.2016, 17:08



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Hallo, während der Elternzeit spielt das Beschäftigungsverbot keine Rolle. Sie bekommen dann keinen Lohn, sonst würden sie ja besser gestellt werden als ohne Schwangerschaft. Sie haben jedoch die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit zu beenden und volles Mutterschaftsgeld zu erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2016



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Genau so ist es. Ein BV ist in der Elternzeit nicht möglich. Kannst zum Mutterschutz beenden um volles Mutterschutzgeld zu erhalten. Finanziell wäre es besser erst wieder 3-4 Monate voll zu arbeiten und dann schwanger zu werden.

von Sternenschnuppe am 20.08.2016, 17:29



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Danke Sternschnuppe... Ja das dachte ich mir schon. Aber das ist mit einem Kleinkind nicht so einfach... Kannst du mir sonst einen Tipp geben? Aber vermutlich gibt es gar keine andere Möglichkeit?!

von Amalia2014 am 20.08.2016, 17:53



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Ich habe noch eine Frage: Mein Onkel ist selbstständig, hat mir angeboten in der Elternzeit 30h für ihn zu arbeiten. Zeit konnte ich mir selbst einteilen, auch abends wenn mein Mann da ist wäre es möglich. Wie sieht es denn dann aus? Nehmen wir an ich nehme jetzt einen 30h Job an, verdiene gut. Und dann werde ich wieder schwanger. Kann ich für den Teilzeit Job ein BV bekommen?! Ich weiß, es ist kompliziert, aber ich möchte natürlich jetzt dazu verdienen, aber auch an mein Elterngeld zukünftig denken dass ich dann genug bekomme... Apropos Elterngeld: wieviel bekomme ich denn Elterngeld? So wie beim ersten Kind? Oder unterscheidet sich das ob ich einen Teilzeit Job habe oder nicht?

von Amalia2014 am 20.08.2016, 17:58



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Zumindest keine bei der sonst das gleiche Elterngeld rauskommt. Seit Juli hast Du ja nun nur Nullrunden. Teilzeit wäre zumindest Einkommen, dann würde ich aber das dritte Jahr anhängen und Teilzeit IN Elternzeit arbeiten. So kannst Du diese zum neuen Mutterschutz beenden und volles Mutterschutzgeld erhalten. Ihr müsst dann mal ausrechnen wie viel Elterngeld ihr haben müsst um auszukommen. Würdest Du jetzt schwanger werden würde es der Mindestsatz werden.

von Sternenschnuppe am 20.08.2016, 17:59



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Entscheidend ist immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Jedes Einkommen zählt. BV gibt es auch für Teilzeit in Elternzeit. Dein AG muss aber einverstanden sein mit einem Nebenjob. Und zwischenmenschlich der Onkel wissen von Deiner Planung. Sonst riskierst Du Stress innerhalb der Familie, wenn Du dann gleich ausfällst. Wieso bekommst Du ein BV ?

von Sternenschnuppe am 20.08.2016, 18:02



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Ne meine Familie weiß das.. Er sagte dass ich so lange machen kann wie ich möchte. Bisher bin ich auf das Angebot noch nicht eingegangen. Ich kenne mich rechtlich einfach nicht aus. Ja? Wenn ich jetzt schwanger werde bekomme ich nur 300€ Elterngeld? Ich würde aber dann doch meine Elternzeit vorzeitig beenden, volles Mutterschaftsgeld beziehen. Dann trotzdem nur 300€? Woher kennst du dich so gut aus? BV bekomme ich, weil ich mehrere FG hatte und immer Blutungen

von Amalia2014 am 20.08.2016, 18:07



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Mutterschaftsgeld wird ausklammert für das Elterngeld. Ein BV ist dann bei Dir nicht richtig, eine Krankschreibung wäre da der legale Weg. Jede Schwangerschaft ist einzeln zu betrachten und vorherige sagen nicht pauschal aus wie eine neue verlaufen wird.

von Sternenschnuppe am 20.08.2016, 18:12



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Da hast du natürlich Recht. Ich war aber auch in psychologischer Behandlung, hatte schlimme Angstzustände aufgrund der Fehlgeburten. Darauf hin bekam ich dann das BV. Ich hatte dem Frauenarzt beim letzten Besuch gesagt, dass ich mich auf ein neues Kind freue, aber eigentlich jetzt schon Angst habe. Daher kam das BV zur Sprache.

von Amalia2014 am 20.08.2016, 18:19



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Das verstehe ich bei der Vorgeschichte. Ist jedoch falsch vom Arzt und nicht legal.

von Sternenschnuppe am 20.08.2016, 19:02



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Kannst du mir sagen wie sich ein 450€ Job oder Teilzeit Job auf das Mutterschaftsgeld auswirken würde? Könnte ich dann trotzdem vorzeitig die Elternzeit beenden und dann volles Mutterschaftsgeld beziehen?

von Amalia2014 am 20.08.2016, 19:09



Antwort auf: Schwanger in 2-jähriger Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Gar nicht wenn der Mutterschutz noch in der Elternzeit beginnt und diese dann beendet wird.

von Sternenschnuppe am 20.08.2016, 19:13



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