Hi, aufgrund von falschen Beschuldigungen meiner Nachbarn habe ich seit einbiegen mon. Das Jugendamt an den hacken und werde sie nicht mehr los die denken sich immer mehr aus (Nötigung zu arztbesuchen mit anschließender schweigepflichtentbindung /gezwungene Hausbesuche /wohnungsumgestaltung ) und jetzt wollen die noch 6 weitere mon. Immer mal wieder unangemeldet vorbei (also in meine Wohnung) obwohl es über haupt keinen grund dafür gibt was kann ich dagegen machen? mein Mann ist der Meinung das wir mitspielen sollten aber ich will diese Idioten nicht mehr in meiner Wohnung haben also was kann ich dagegen tun?
von
Pixi
am 11.01.2017, 15:26
Antwort auf:
Muss ich mir das vom Jugendamt gefallen lassen ?
Hallo,
Sie scheinen den Ernst der Lage noch nicht verstanden zu haben.
Das JA (die machen ihre Arbeit, warum das Idioten sind, erschließt sich mir nicht) prüft, ob das Kidneswohl gefährdet ist.
Sie sollten sich bemühen, mitzuwirken - wenn nichts an der Sache dran ist, haben Sie doch nichts zu befürchten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2017
Antwort auf:
Muss ich mir das vom Jugendamt gefallen lassen ?
Entschuldigung - aber wenn da so gar nichts dran wäre, dann würde das Jugendamt auch nicht eine Verlängerun um 6 Monate wollen.
Vermutlich sehen sie doch eine Kindswohlgefährdung und wollen dieser entgegenwirken - zumal ja anscheinend keine Einsicht der Mutter vorliegt.
Mitglied inaktiv - 11.01.2017, 15:39
Antwort auf:
Muss ich mir das vom Jugendamt gefallen lassen ?
Sorry, das sind Amtspersonen, die darfst du nicht als Idioten bezeichnen. Sie haben die Aufgabe dafür zu sorgen dass Gesetze eingehalten und Kinder geschützt werden. Mit solchen verbalen Ausfällen machst dich angreifbar! Vorsicht.
Mitglied inaktiv - 11.01.2017, 17:22
Antwort auf:
Muss ich mir das vom Jugendamt gefallen lassen ?
Wenn keine Kindswohlgefährdung vorliegt, dann hast du doch nichts zu befürchten, selbst wenn sie immer mal wieder unangemeldet vorbei kommen.
Und nein, dagegen kannst du nichts machen, sie machen nur ihren Job. Es ist die Aufgabe des Jugendamtes zu überprüfen, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist, wenn sie einen Hinweis bekommen.
von
chrissicat
am 12.01.2017, 08:54