Hallo,
ich habe ein Jobangebot für einen Minijob im kaufmännischen Bereich als Home-Office. Ich habe jetzt ein paar Stunden gearbeitet und mein "zukünftiger" AG möchte so verfahren, dass ich einen Stundenlohn bekomme und auch nur für die geleisteten Stunden bezahlt werde. D.h. wenn ich krank bin oder mal nicht arbeiten kann, dann bekomme ich auch kein Gehalt.
Ist dies so rechtens? Ich möchte die Arbeit schon gerne machen, weil es eben für mich praktisch wegen dem HomeOffice ist.
Danke
Kathi
von
kathi1a
am 04.07.2014, 18:30
Antwort auf:
Minijob ohne schriftlichen Vertrag
Hallo,
nein, das ist eien Umgehung. Das kann er nicht machen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2014
Antwort auf:
Minijob ohne schriftlichen Vertrag
auch mündliche verträge gelten, allerdings ist es so natürlich nicht rechtens, wenn der ag keine lohnfortzahlung im krankheitsfall anbietet.
leider ist das auch mit schriftlichen verträgen gängige praxis der minijobarbeitgeber.
du hast die wahl. minijobs mit homeoffice sind begehrt....das weiß der ag natürlich....
Mitglied inaktiv - 05.07.2014, 08:44