Hallo de Bader!
Ich bekomme aus betrieblichen Gründen ein Beschäftigungsverbot, würde in der Zeit aber gerne einen Minijob wie Zeitungen austragen oder Fahrdienst für ältere Menschen machen. Ist das erlaubt? Die Schwangerschaft verläuft bis jetzt problemlos und es ist wie gesagt nur ein BV aus betrieblichen Gründen.
Mit freundlichen Grüßen Eva
von
Eva88
am 07.09.2016, 11:07
Antwort auf:
Minijob im BV?
Hallo,
mit Zustimmungd es AG ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2016
Antwort auf:
Minijob im BV?
Im Prinzip, mit Zustimmung des AG ja. Allerdings sind die gesetzlichen Beschäftigungsvebote des MuSchG auch im Minijob zu beachten. Beim Zeitungsaustragen müssen Gefährdungen ausgeschlossen werden, z.B. Rutschgefahr bei Glatteis im Winter, Hundebisse, schweres Heben und Tragen, keine Beschäftigung in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr. Und als Fahrtdienst: nach dem 3 Monat auf Beförderungsmitteln Beschäftigung verboten.
Ich sehe beide Tätigkeiten kritisch. Briefausträger werden vom AG in der Schwangerschaft freigestellt. Zeitungen werden vor 6 Uhr schon ausgetragen. Eine andere Art von Minijob wäre vielleicht besser.
Mitglied inaktiv - 07.09.2016, 12:37