Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Guten Tag Frau Bader, Da ich jetzt in vielen Foren verschiedene Aussagen gelesen habe und immer noch keine Klarheit darüber habe, hoffe ich dies hier zu bekommen. Gibt es eine Aussage darüber, in welchen maximal Abständen 2 Kinder zur Welt kommen müssen, um beim 2. Kind noch volles Elterngeld zu bekommen? Zum Verständnis: in einem Abstand von 12 Monaten, was ja eine sportliche Leistung ist, (da man ja 3 Monate nach Geburt wieder schwanger sein muss richtig? ) würde man auf jeden Fall beim 2. Kind das volle Elterngeld bekommen? Ich habe aber auch gelesen, dass dies auch gilt, wenn das 2. Kind zur Welt kommt bevor das erste Kind 2 Jahre alt ist. Stimmt diese Aussage? Was gilt pauschal als Maximalabstand, damit man beim 2. Kind noch das volle Elterngeld bekommt ?!? Würde mich über eine Antwort und Klarheit in der Sache freuen Liebe Grüße Pipa

von Pipa86 am 28.04.2016, 15:04



Antwort auf: Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Hallo, 12 Mo + Mutterschutz nach der Geburt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



Antwort auf: Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Die Aussage stimmt nicht. Maximal 13,5 Monate, da ja die 12 Monate vor Mutterschutz für die neue Berechnung genommen werden. Plus 10% Geschwisterbonus ( was beim Höchstsatz 180€ im Monat wären ) Ausgeklammert werden nur die ersten 12 Monate mit Elterngeld und Mutterschutz. Alles andere geht so in die Berechnung wie es ist. Bis die 12 Monate zusammen sind.

von Sternenschnuppe am 28.04.2016, 15:36



Antwort auf: Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Was das Beste ist, kommt ganz darauf an, wie lange Du Elterngeld und Elternzeit für Kind 1 beantragt hast. Pauschalabstand..? Fragestellung ist schwierig... :-( Hast Du 1 Jahr Elterngeld und 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nix an Deinem Arbeitsvertrag geändert, dann kannst Du ja auch später zum 1. Geburtstag von Kind 1 wieder schwanger werden und nicht schon drei Monate nach Geburt :-). Du gehst dann bis zum Mutterschutz von Kind 2 arbeiten und erarbeitest Dir somit wieder volles Elterngeld. Nimmst Du zwei Jahre Elternzeit oder länger, wird es schwieriger mit dem Erklären. Vielleicht hilft Dir die Aussage, dass immer 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz zur Berechnung herangezogen werden. Fällst Du da mit einigen Monaten in den Zeitraum Elterngeldbezug Kind 1 im 1 Jahr, dann werden, soweit mir bekannt, die "fehlenden" Monate von vor der Geburt Kind 1 herangezogen. Wenn Du also irgendwo liest, dass die Frau vollen Elterngeldanspruch für Kind 2 hat und Kind 1 ca. 2 Jahre alt ist, dann kann es daran liegen, dass sie wieder auf Arbeit war und nicht zwei Jahre Elternzeit bei Kind 1 genommen hat. Sorry, ich kanns nicht besser erklären...

Mitglied inaktiv - 28.04.2016, 15:53



Antwort auf: Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Das ist nicht "klar" zu beantworten! Grundsätzlich gilt dabei, dass Zeiten des Mutterschutzes und Elterngeldbezugszeiten ausgenommen werden. Die Elterngeldbezugszeit geht in vielen/den meisten Fällen bis zum (Tag vor dem) 1. Geburtstag des Kindes. Daraus können sich schon diese Zeiten ergeben: 1. Geburtstag des 1. Kindes - 02. Juli 2016 Beginn des Mutterschutzes fürs 2. Kind - 31. August 2016 Dann ist der Tag der Geburt von Kind 2 evtl der 12. Oktober 2016. In dem Fall liegen zwischen den Kindern 1 Jahr und 15 Wochen (rechnerisch fast 4 Monate). Dennoch gibt es das gleiche Elterngeld. Hinzu kommt sogar noch der Geschwisterbonus. Das gleiche Geld gibt es, wenn der 1. Geburtstag des 1. Kindes - 30. Juli 2016 Beginn des Mutterschutzes fürs 2. Kind - 2. August 2016 Dann ist der Tag der Geburt von Kind 2 evtl der 12. September 2016. Dann liegen zwischen den Kindern 1 Jahr und anderthalb Monate. Ab dann wirds kompliziert: Bei entsprechendem Elterngeld kann man zB den Geschwisterbonus mit einrechnen. Dann kann evtl sogar noch ein Monat mehr zwischen den Kindern liegen und man bekommt trotzdem den gleichen Betrag ausgezahlt wie vorher. Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.04.2016, 17:14



Antwort auf: Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Meine Kinder werden nicht ganz 21 Monate Abstand haben und ich bekomme für beide volles Elterngeld + dann beim 2. Geschwisterbonus für Kind 1. Der "Maximalabstand" ist nicht definierbar, da er allein davon abhängt wie Du nach Kind 1 in EZ mit EG warst und ob und wie viel Du gearbeitet hast. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 29.04.2016, 07:24



Antwort auf: Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Hi Lilly! Darf ich mal nachfragen, wie bei dir die Monate zwischen dem 1. Geburtstag und dem neuen Mutterschutz bewertet worden sind? Warst du arbeiten? Schwangerschaftsbedingt krank? Hast Partnerschaftsmonate genommen? Wie lang ging das Basis-Elterngeld? Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.04.2016, 08:56



Antwort auf: Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Ich habe nach meinem EG-Bezug (ausschließlich Basis-EG) wieder gearbeitet bis zum nächsten Mutterschutz (bzw. bin noch dabei) ;) Auch mit einer leichten Stundenreduzierung seit März diesen Jahres komme ich damit immer noch gerade so auf Höchstsatz. Deshalb meine Anmerkung, dass es halt "nur" darauf ankommt, wie man EG bezieht und ob/wie man arbeitet. Wenn man "nur" EZ macht zwischen den Geburten (was ich jetzt nicht per se schlecht reden will, kann ja jeder selbst entscheiden), dann muss das 2. Kind halt je nach vorherigem Gehalt etwa 6 Wochen nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 da sein. Bei Alleinerziehenden etwas länger, da die ja zwei Monate mehr EG bekommen können. Hat man sehr viel vorher verdient kann sich das vielleicht um ein, zwei Monat verlängern, dann sind wir aber recht schnell (zumindest bei Steuerklasse IV) würde ich mal schätzen schon mindestens bei einem 5-Stelligen Brutto, das mit einer 7 vorn anfängt - ohne das ausgerechnet zu haben. Alternativ ist man nach einem Jahr wieder im Job und hat dann pünktlich nach dem 1 Jahr EZ ein BV in der Frühschwangerschaft. Das ist dann aber gutes Timing, das man braucht ;) Und läuft im Endeffekt auch darauf hinaus, dass man ja vor hatte wieder Arbeiten zu gehen, denn die gemeldete EZ darf man für das BV ja nicht unterbrechen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 29.04.2016, 10:26



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


2. Kind in Elternzeit, Elterngeld endet bald

Guten Tag Frau Bader , Mein Sohn ist 15 Monate alt, Ich beziehe Elterngeld bis einschließlich November diesen Jahres. Die elternzeit bei meinem Arbeitgeber läuft noch bis Januar 2025. Wenn ich nun zum 2. mal schwanger werden würde, würde mein Mutterschutz erst beginnen ,wenn ich zwar noch in elternzeit bin,aber die Auszahlung des Elterngeld...


Elterngeld 2. Kind mehrere Monate genullt

Hallo liebes Forum, wir haben letzte Woche den Eltergeldbescheid für unser 2. Kind erhalten und sind schockiert. Kurz zur Konstellation. Kind 1. geb. 14.06.21 Kind 2. geb. 24.03.23 Elterngeld Kind 1. LM/AM 2, mtl. 207,35 EUR EB - 14.07.21 - 13.08.21 LM/AM 3 bis 22 mtl. 803,49 EUR EP - vom 14.07.21 bis 13.04.23 Anlage Bezugsmonate 07....


Elterngeld bei 2. kind

Hallo Frau Bader, Ich wüsste gerne wie die Berechnung für das Elterngeld bei einem zweiten Kind in meinem Falle wäre. Ich habe mein erstes Kind im Juli 2022 entbunden. Meine Elternzeit endet laut Unterlagen im Mai 2023. (Elternzeit 2 Jahre) In meinem Job wird man bei Schwangerschaft sofort freigestellt. Daher wüsste ich gerne mit welchen...


2. Kind Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe vor in den nächsten Wochen mein Kleingewerbe anzumelden ( Familienfotografie) mein Sohn ist im November 21 geboren und ich habe 12 Monate Elterngeld erhalten aber 24 Monate Elternzeit genommen. (Mein Mann 2 Partnermonate in 2022) Wir wünschen uns ein 2. Kind, jedoch gehe ich erst im November wieder arbeiten und d...


2. Kind, wann um volles Elterngeld zu bekommen

Ich hätte eine Frage - ich habe am 22.09.2022 entbunden und wir wünschen uns ein zweites Kind. Ich habe viel gelesen jedoch lässt sich nirgends sicher rauslesen bis wann man schwanger werden sollte, um Elterngeld zu bekommen (wie bei Kind 1). Werden hier die Monate in denen man Mutterschaftsgeld bekommen hat rausgerechnet? Ganz lieben Dank und schö...


Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich befinde mich von dem 19.02.-24.12.23 in Elternzeit (ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und kehre nach der EZ wieder in Vollzeit zurück auf Arbeit). Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und das zweite Kind voraussichtlich am 10.04.2024 zur Welt kommen soll. Wie verhält es sich mit der Berechnung des Elterng...


Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich bin Ärztin und habe November 2021 eine Tochter bekommen. Zuvor war ich ab April 2021 im Beschäftigungsverbot. Seit dem 1.1.23 arbeite ich wieder in Teilzeit. Nun möchten wir ein zweites Kind 2024. Ich habe eine angemeldete Nebentatigkeit und habe davon gelesen, dass ich daher ggfls. erneut volles Elterngeld bekommen kann w...


Elterngeld 2. KIND

Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind zur Welt gebracht. Und bin aktuell wieder schwanger. Et September 24. Kann ich noch mein elterngeld optimieren? Oder hätte ich mich dazu 23 ein Kleingewerbe anmelden müssen?  Vg Sabrina 


Elterngeld Höhe 2. Kind.

Hallo,  Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja a...