Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte meine Frage bereits im "Betreuungs Forum" gestellt und es bekam einen wertvollen Hinweis. Es wäre nett, wenn sie mir bitte einen rechtlichen Hintergrund mitteilen könnten. Es handelt sich um die Kündigung eines KiGa mit dreimonatiger Kündigungsfrist, falls die Stadt keine Doppelzahlung überschneidend für zwei Monate übernimmt. Der neue Platz ist über die Hälfte günstiger als der aktuelle. Falls der freie Platz weiterbesetzt werden kann, muss dann trotzdem für drei Monate gezahlt werden? Und, habe ich ein Sonderkündigungrecht, wenn die Gruppe größer als 20 Kinder ist? Es handelt sich hier um eine private Einrichtung mit maximal 20 Kinder pro Gruppe laut Vertrag. Vielen Dank und schöne Grüße
von SimplySingle am 02.10.2015, 22:07